Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1339 - Mas'ala: Er, möge Allah sich seiner erbarmen, sagte: (Wenn ein Mann seine Frau scheidet, nachdem er mit ihr in Abgeschiedenheit war, so beträgt ihre Wartezeit [‘idda] drei Menstruationszyklen, den Zyklus nicht eingerechnet, in dem er sie geschieden hat). · ShamelaTranslate