dass, wann immer ein Hindernis sicher vorliegt, wie bei der Pilgerweihe (Ihram) und Ähnlichem, dies die Vollständigkeit der Morgengabe verhindert und keine Wartefrist (Idda) verpflichtend macht; denn die Zurückgezogenheit (Khalwa) wurde lediglich an die Stelle des Beischlafs gesetzt, weil sie eine Wahrscheinlichkeit für diesen darstellt, und bei Vorliegen eines Hindernisses verwirklicht sich diese Wahrscheinlichkeit nicht. Wenn er jedoch die Zurückgezogenheit mit ihr vollzogen hat, sie aber noch minderjährig ist, sodass ein Beischlaf nicht möglich ist, oder er blind ist und nichts von ihr wahrnahm, dann trifft sie keine Wartefrist und ihre Morgengabe wird nicht vollständig; denn die Wahrscheinlichkeit (Mazanna) verwirklicht sich nicht, wenn die Unmöglichkeit des Beischlafs offenkundig ist.
Zweiter Abschnitt: Die Wartefrist der geschiedenen Frau, sofern sie frei ist und zu den Frauen mit Perioden (Quru') gehört, beträgt drei Perioden ohne Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten. Dies basiert auf dem Wort Allahs, des Erhabenen: "Und die geschiedenen Frauen sollen für sich drei Perioden abwarten". Der Begriff "Qur'" (9) in der Sprache der Araber bezeichnet sowohl die Menstruation als auch die Reinheitsphase. Er gehört zu den mehrdeutigen Begriffen. Ahmad ibn Yahya Tha'lab sagte: "Die Quru' sind Zeitabschnitte, der Singular ist Qur'n; es kann sich dabei um die Menstruation handeln oder um die Reinheitsphase, da beides zu einem bestimmten Zeitpunkt eintritt." Der Dichter sagte (10):
Ich verabscheute den 'Aqr, den 'Aqr der Kinder von Tamim, wenn die Winde für denjenigen wehen, der zu ihr kommt (11).
Er meint: zu ihrer Zeit. Al-Khalil ibn Ahmad sagte: Man sagt "aqra'at al-mar'a" (die Frau nähert sich ihrer Menstruation), wenn ihre Menstruation naht, und "aqra'at", wenn ihre Reinheitsphase naht. Im Hadith des Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm - heißt es: "Unterlasse das Gebet an den Tagen deiner Quru'" (12). Dies bezieht sich auf die Menstruation. Der Dichter sagte (13):
Sie vererbt Ehre und im Stamm Ansehen, für das, was an Quru' deiner Frauen darin verloren ging.
Dies bezieht sich auf die Reinheitsphase. Die Gelehrten sind sich über die Bedeutung des Wortes des Erhabenen: "Sie sollen für sich drei Perioden abwarten" uneins. Es gibt dazu unterschiedliche Überlieferungen von Ahmad; so wurde überliefert, dass es sich um die Menstruationsperioden handelt. Dies wurde überliefert von...
(9) Im Original: "wa-l-quru'". (10) Er ist Malik ibn al-Harith, Bruder der Banu Kahil ibn al-Harith ibn Tamim ibn Samd ibn Hudhayl. Siehe: Diwan al-Hudhaliyyin 3/81, das Gedicht findet sich dort auf 3/83. Es wurde Ta'abbata Sharran zugeschrieben in: Mu'jam al-Buldan 3/695, siehe seinen Diwan 240. (11) "Al-'Aqr" bedeutet hier: Das Schloss (Qasr), das für die Bewohner des Dorfes als Stützpunkt dient. Mu'jam al-Buldan 3/695. (12) Die Authentifizierung wurde bereits erwähnt in: 1/277. (13) Er ist al-A'sha, und der Vers ist in seinem Diwan 91.
على أنَّه متى كان المانعُ مُتَأَكِّدًا، كالإِحرامِ وشِبْهِه، مَنَعَ كَمالَ الصَّدَاقِ، ولم تَجِبِ العِدَّةُ؛ لأنَّ الخَلْوَةَ إنَّما أُقِيمَتْ مُقامَ المَسِيسِ؛ لأنَّها مَظِنَّةٌ له، ومع المانعِ لا تتَحَقَّقُ المَظِنَّةُ. فأمَّا إن خَلَا بها، وهى صغيرةٌ لا يُمْكِنُ وَطْؤْها، أو كان أعْمى فلم يَعْلَمْ بها، فلا عِدَّةَ عليها، ولا يكْمُلُ صَداقُها؛ لأنَّ المَظِنَّةَ لا تتَحَقَّقُ مع ظُهُورِ اسْتِحالةِ المَسِيسِ.
الفصل الثانى: أَنَّ عِدَّةَ المُطَلَّقةِ، إذا كانت حُرّةً وهى من ذواتِ القُرُوءِ، ثَلَاثَةُ قُرُوءٍ. بلا خِلافٍ بين أهل العلمِ؛ وذلك لقولِ اللَّه تعالى: {وَالْمُطَلَّقَاتُ يَتَرَبَّصْنَ بِأَنْفُسِهِنَّ ثَلَاثَةَ قُرُوءٍ}. والقُرْءُ (٩) فى كلامِ العَرَبِ يَقَعُ على الحَيْضِ والطُّهْرِ جميعًا، فهو من الأسْماءِ المُشْتَرَكةِ، قال أحمدُ بن يَحْيَى ثَعْلَبٌ: القُرُوءُ الأوْقاتُ، الواحدُ قُرْءٌ، وقد يكون حَيْضًا وقد يكون طُهْرًا؛ لأنَّ كلَّ واحدٍ منهما يأتِى لِوَقْتٍ. قال الشاعر (١٠):
كَرِهْتُ العَقْرَ عَقْرَ بَنِى تَمِيمٍ ... إذا هَبَّتْ لقَارِبِها الرِّيَاحُ (١١)
يعنى: لوَقْتهِا. وقال الخليلُ بن أحمدَ يقال: أقْرَأتِ المرأةُ: إذا دَنا حَيْضُها وأقْرَأَتْ: إذا دنا طُهْرُها، وفى الحديثِ عن النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "دَعِى الصَّلاةَ أيامَ أقْرائِكِ" (١٢). فهذا الحَيْضُ. وقال الشاعر: (١٣)
مُوَرَّثَة عزًّا وفى الحَىِّ رِفْعَةً ... لِمَا ضَاعَ فيها مِنْ قُرُوءِ نِسَائِكَا
فهذا الطُّهْرُ. واخْتَلَفَ أهلُ العلمِ فى المُرادِ بقولهِ سبحانه: {يَتَرَبَّصْنَ بِأَنْفُسِهِنَّ ثَلَاثَةَ قُرُوءٍ}. واختلفتِ الرّوايةُ فى ذلك عن أحمدَ، فرُوِىَ أنَّها الحِيَضُ. رُوِىَ ذلك عن
(٩) فى الأصل: "والقروء".(١٠) هو مالك بن الحارث أخو بنى كاهل بن الحارث بن تميم بن سمد بن هذيل. انظر: ديوان الهذليين ٣/ ٨١، والبيت فيه ٣/ ٨٣. وقد نسب لتأبط شرا فى: معجم البلدان ٣/ ٦٩٥، انظر ديوانه ٢٤٠.(١١) العقر هنا: القصر الذى يكون معتمدا لأهل القرية. معجم البلدان ٣/ ٦٩٥.(١٢) تقدم تخريجه، فى: ١/ ٢٧٧.(١٣) هو الأعشى، والبيت فى ديوانه ٩١.