Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1348 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn sie eine oder zwei Perioden hat und ihre Menstruation danach ausbleibt, ohne dass sie den Grund kennt, so endet ihre 'Idda [Wartezeit] erst nach einem Jahr [ab dem Zeitpunkt] des Ausbleibens der Menstruation). · ShamelaTranslate