Sie gehört somit zu denjenigen, die Menstruationszyklen haben, und verbleibt bei ihrer Gewohnheit, weshalb sie derjenigen gleicht, deren Menstruation keine Abstände aufweist. Wir wissen diesbezüglich von keinem Widerspruch.
Abschnitt: Zur Wartezeit der an Dauerblutungen (Istihada) leidenden Frau. Es gibt zwei Fälle: Entweder sie hat eine Menstruation, die durch Gewohnheit oder durch Unterscheidungsmerkmale des Blutes bestimmt ist, oder sie hat dies nicht. Falls sie eine derart bestimmte Menstruation hat, so ist ihr Urteil diesbezüglich dasselbe wie das der Frau ohne Dauerblutungen: Wenn drei Menstruationsperioden für sie verstrichen sind, ist ihre Wartezeit abgelaufen. Ahmad sagte: "Die an Dauerblutungen leidende Frau vollzieht ihre Wartezeit gemäß den Tagen ihrer Menstruationszyklen, die sie kannte." Wenn sie weiß, dass sie jeden Monat eine Menstruation hat, aber deren genaue Zeit nicht kennt, dann beträgt ihre Wartezeit drei Monate. Wenn sie bei etwas Zweifel hat, wartet sie, bis sie mit Gewissheit weiß, dass die drei Menstruationsperioden verstrichen sind. Wenn sie jedoch eine Anfängerin ist, die keine Unterscheidungsmerkmale (des Blutes) kennt, oder eine Vergessliche, die weder einen Zeitpunkt noch Unterscheidungsmerkmale kennt, so gibt es von Ahmad dazu zwei Überlieferungen. Die erste besagt, dass ihre Wartezeit drei Monate beträgt. Dies ist die Ansicht von 'Ikrimah, Qatadah und Abu 'Ubaid, denn der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) befahl Hamnah bint Jahsh, jeden Monat sechs oder sieben Tage lang zu sitzen (d.h. als menstruierend zu gelten). Er legte ihr somit für jeden Monat eine Menstruationszeit fest, in der sie Gebet und Fasten unterlässt und in der die übrigen Urteile der Menstruation für sie gelten, weshalb durch diese die Wartezeit als erfüllt gelten muss, da dies zu den Urteilen der Menstruation gehört. Die zweite Überlieferung besagt, dass sie ein Jahr lang die Wartezeit vollzieht, gleichgestellt derjenigen, deren Menstruation ausgeblieben ist, ohne dass sie weiß, was deren Ausbleiben verursacht hat. Ahmad sagte: "Wenn die Verhältnisse bei ihr durcheinandergeraten sind und sie weder den Beginn noch das Ende des Blutes kennt, wartet sie ein Jahr gemäß dem Hadith von 'Umar; denn dadurch wird eine Schwangerschaft erkennbar." Dies ist die Ansicht von Malik und Ishaq, denn sie hat keine Gewissheit über ihre
(12) In A: "erkannte". (13) Die Überlieferung wurde bereits zitiert, in: 1/403. Hinzu kommt: Von Ibn Majah überliefert, im Kapitel: Was bezüglich der an Dauerblutungen leidenden Frau überliefert wurde, wenn sich das Blut bei ihr vermischt..., aus dem Buch der rituellen Reinheit (Tahara) und deren Sunan, Sunan Ibn Majah 1/205, 206. Von Imam Ahmad, im Musnad 6/381, 382. Von al-Hakim, im Buch der rituellen Reinheit, Al-Mustadrak 1/72, 173. Von ad-Daraqutni, im Buch der Menstruation, Sunan ad-Daraqutni 1/214. Von al-Bayhaqi, im Kapitel: Die Anfängerin, die nicht zwischen den beiden Arten von Blut unterscheiden kann, Buch der Menstruation, As-Sunan al-Kubra 1/338, 339. (14) In der Ergänzung: "Und weil wir für sie in jedem Monat eine Menstruation festlegen". (15) Im Original und in A: "er hob sie auf". In B: "deren Aufheben". (16) Fehlt in A und M.