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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 11 · Seite 22Abschnitt

Übersetzung · DE

außer durch die Scheidung ihrer Mitfrauen. Ebenso verhält es sich, wenn er einige von ihnen deswegen zurücknimmt, außer dass die Frist ab dem Zeitpunkt der Rückkehr (Radschaʿa) neu beginnt. Wenn die Scheidung unwiderruflich (Bāʾin) war und er sie daraufhin wieder heiratet oder einige von ihnen heiratet, kehrt das Urteil des Īlāʾ zurück und die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Eheschließung neu. Dies gilt gleichermaßen, ob er sie innerhalb der Wartezeit (ʿIdda), danach oder nach einem anderen Ehemann und nach Vollzug der Ehe heiratet, wie wir später noch erwähnen werden. Wenn er sagt: "Ich beabsichtigte eine bestimmte von ihnen", so wird dies von ihm akzeptiert, und sein Eid bezieht sich nur auf sie. Wenn er sie berührt, muss er ihre Mitfrauen scheiden, und wenn er eine andere berührt, wird keine von ihnen geschieden, und er gilt nur in Bezug auf die bestimmte Frau als Mūlin und nicht in Bezug auf andere, da sie diejenige ist, bei deren Berührung die Scheidungspflicht für ihn eintritt, nicht bei einer anderen.

Abschnitt: Die dritte Bedingung ist, dass er schwört, den Geschlechtsverkehr in die Scheide (Farǧ) zu unterlassen. Wenn er sagt: "Bei Allah, ich werde dich nicht im After (Dubur) berühren", so ist er kein Mūlin, denn er hat nicht den Geschlechtsverkehr unterlassen, der ihm obliegt, noch entsteht der Frau durch dessen Unterlassung ein Schaden; vielmehr ist dies ein verbotener Geschlechtsverkehr, und er hat sich durch seinen Eid lediglich darin bekräftigt, diesen zu unterlassen. Wenn er sagt: "Bei Allah, ich werde dich nicht außerhalb der Scheide berühren", so ist er kein Mūlin, denn er hat nicht auf den Geschlechtsverkehr geschworen, zu dem er bei der Rückkehr (Faiʾ) aufgefordert wird, noch entsteht der Frau ein Schaden durch dessen Unterlassung. Wenn er sagt: "Bei Allah, ich werde dich nur auf eine schlechte Art und Weise (ǧimāʿ sauʾ) vereinigen", so wird er nach seiner Absicht gefragt. Wenn er sagt: "Ich meinte den Geschlechtsverkehr im After", so ist er ein Mūlin, weil er auf den Verzicht des Geschlechtsverkehrs in die Scheide geschworen hat. Ebenso ist es, wenn er sagt: "Ich meinte, dass ich sie nur außerhalb der Scheide berühre." Wenn er sagt: "Ich meinte einen schwachen Geschlechtsverkehr, der nicht über das Aufeinandertreffen der beiden beschnittenen Stellen (Iltiqāʾ al-ḫitānain) hinausgeht", so ist er kein Mūlin, weil er den ihm bei der Rückkehr (Faiʾ) obliegenden Geschlechtsverkehr ohne Eidbruch vollziehen kann. Wenn er sagt: "Ich meinte einen Geschlechtsverkehr, der das Aufeinandertreffen der beiden beschnittenen Stellen nicht erreicht", so ist er ein Mūlin, weil er den ihm bei der Rückkehr (Faiʾ) obliegenden Geschlechtsverkehr nicht ohne Eidbruch vollziehen kann. Wenn er keine Absicht hat, so ist er kein Mūlin, da die Aussage mehrdeutig ist und somit nicht feststeht, dass er dadurch zum Mūlin wird. Wenn er sagt: "Bei Allah, ich werde dich nicht auf schlechte Art vereinigen", so ist er keinesfalls ein Mūlin, da er nicht auf den Verzicht des Geschlechtsverkehrs geschworen hat, sondern nur auf den Verzicht dessen verwerflicher Form.

Abschnitt: Die vierte Bedingung ist, dass diejenige, auf die geschworen wird, eine Ehefrau ist, gemäß dem Wort Gottes, des Erhabenen:

Anmerkungen

(65) In B: "fī" (in). (66) Nicht enthalten in: M.

Arabisch (Quelle)

إِلَّا بِطَلاقِ ضَرائِرِها. وكذلك إِنْ راجَعَ بَعْضَهُنَّ لذلك، إِلَّا أَنَّ المُدَّةَ تُسْتَأْنَفُ مِنْ حِينِ الرَّجْعَةِ. ولو كان الطَّلاقُ بائِنًا، فعادَ فتَزَوَّجَهُنَّ، أو تَزَوَّجَ بَعْضَهُنَّ، عادَ حُكْمُ الإِيلاءِ، واسْتُؤْنِفَتِ المُدَّةُ مِنْ حِينِ النِّكاحِ. وسَواءٌ تَزَوَّجَهُنَّ فى الْعِدَّةِ، أو بَعْدَهَا، أو بعدَ زَوْجٍ آخَرَ وإصابَة؛ لما سَنَذْكُرُه فيما بعدُ. وإِنْ قال: نَوَيْتُ وَاحِدَةً بِعَيْنِها. قُبِلَ منه، وتَعَلَّقَتْ يَمِينُه بها، فإذا وَطِئَها طَلَّقَ ضَرائِرَها، وإِنْ وَطِئَ غَيْرَها، لم يَطْلُقْ مِنْهُنَّ شَىْءٌ، ويكونُ مُولِيًا مِنَ (٦٥) المُعَيَّنَةِ دُونَ غَيْرِها؛ لأَنَّها التى يَلْزَمُه بوَطْئِها الطَّلاقُ دُونَ غَيْرِها.

فصل: الشَّرْطُ الثَّالِثُ، أَنْ يَحْلِفَ على تَرْكِ الوَطْءِ فى الفَرْجِ. ولو قال: واللَّهِ لا وَطِئْتُكِ فى الدُّبُرِ. لم يكنْ مُولِيًا؛ لأنَّه لم يَتْرُكِ الوَطْءَ الواجِبَ عليه، ولا تَتَضَرَّرُ المَرْأَةُ بِتَرْكِه، وإِنَّما هو وَطْءٌ مُحَرَّمٌ، وقد أَكَّدَ مَنْعَ نَفْسِه منه بِيَمِينِه. وإِنْ قال: واللَّهِ (٦٦) لا وَطِئْتُكِ دُونَ الفَرْجِ. لم يكنْ مُولِيًا؛ لأنَّه لم يَحْلِفْ على الوَطْءِ الذى يُطالَبُ به فى الفَيْئَةِ، ولا ضَرَرَ على الْمَرْأَةِ فى تَرْكِه. وإِنْ قال: واللَّهِ لا جامَعْتُكِ إِلَّا جِماعَ سَوْءٍ. سُئِلَ عمَّا أرادَ، فإنْ قال: أَرَدْتُ الجِماعَ فى الدُّبُرِ. فهو مُولٍ؛ لأَنَّه حَلَفَ على تَرْكِ الوَطْءِ فى الفَرْجِ. وكذلك إنْ قال: أَرَدْتُ أَنْ لا أَطَأَها إِلَّا دُونَ الفَرْجِ. وإِنْ قال: أَرَدْتُ جِماعًا ضَعِيفًا، لا يَزِيدُ على الْتِقاءِ الخِتانَيْنِ. لم يكنْ مُولِيًا؛ لأنَّه يُمْكِنُه الوَطْءُ الواجِبُ عليه فى الفَيْئَةِ بِغَيْرِ حِنْثٍ. وإِنْ قال: أَرَدْتُ وَطْئًا لا يَبْلُغُ الْتِقاءَ الخِتانَيْنِ. فهو مُولٍ؛ لأَنَّه لا يُمْكِنُه الوَطْءُ الواجِبُ عليه فى الفَيْئَةِ بغيرِ حِنْثٍ. وإِنْ لم تَكنْ له نِيَّةٌ، فليس بِمُولٍ؛ لأنَّه مُحْتَمِلٌ، فلا يَتَعَيَّنُ ما يكونُ به مُولِيًا. وإِنْ قال: واللَّهِ لا جامَعْتُكِ جِماعَ سَوْءٍ. لم يكنْ مُولِيًا بِحالٍ؛ لأَنَّه لم يَحْلِفْ على تَرْكِ الْوَطْءِ، إنَّما حَلَفَ على تَرْكِ صِفَتِه المَكْرُوهَةِ.

فصل: الشَّرْطُ الرَّابِعُ، أَنْ يكونَ المَحْلُوفُ عليها امْرَأَةً؛ لِقَوْلِ اللَّهِ تعالى:

Anmerkungen

(٦٥) فى ب: "فى".(٦٦) لم يرد فى: م.

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