Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1349 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er sie scheidet, während sie zu jenen gehört, die keine Menstruation haben, und ihre 'Idda nicht durch Monate endete, bis sie die Periode bekam, so beginnt sie die 'Idda von Neuem mit drei Menstruationen, wenn sie eine freie Frau ist, und mit zwei Menstruationen, wenn sie eine Sklavin ist). · ShamelaTranslate