Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1350 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er verstirbt, sei er ein freier Mann oder ein Sklave, vor oder nach dem Beischlaf, so endet ihre 'Idda nach Ablauf von vier Monaten und zehn Tagen, wenn sie eine freie Frau ist, und nach Ablauf von zwei Monaten und fünf Tagen, wenn sie eine Sklavin ist). · ShamelaTranslate