Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1353 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er sie scheidet oder verstirbt und sie nicht wieder heiratet, bis sie vier Jahre nach seiner Scheidung oder seinem Tod ein Kind zur Welt bringt, so wird das Kind ihm rechtlich zugeschrieben und ihre 'Idda endet durch dieses). · ShamelaTranslate