Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1354 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er sie scheidet oder verstirbt und ihre 'Idda nicht endet, bis sie jemanden heiratet, der den Beischlaf mit ihr vollzieht, so werden sie getrennt, und sie setzt die 'Idda des Ersten fort, danach beginnt sie die 'Idda des Zweiten von Neuem). · ShamelaTranslate