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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 11 · Seite 2411356 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn sie ein Kind gebiert, das von beiden stammen könnte, so ziehe ich den Qāfa [Physiognomiker] hinzu, und das Kind wird demjenigen zugeordnet, dem sie es zuordnen; ihre Wartezeit [ʿIdda] endet mit ihm, und sie vollzieht daraufhin die Wartezeit für den anderen).

Übersetzung · DE

1356 - Problem; Er sagte: (Und wenn sie ein Kind gebiert, das von beiden stammen kann, so wird der Qafa [Spezialisten für Abstammung] vorgeführt, und es wird demjenigen zugeschrieben, dem sie es zuordnen; ihre Wartezeit von ihm endet, und sie leistet die Wartezeit für den anderen).

Zusammengefasst bedeutet dies: Wenn sie schwanger ist, endet ihre Wartezeit von ihm (1) durch die Entbindung, aufgrund des Wortes des Erhabenen: {Und für diejenigen, die schwanger sind, ist ihre Frist, dass sie ihre Last entbinden} (2). Dann prüfen wir: Wenn es möglich ist, dass es vom Ersten stammt und nicht vom Zweiten – d. h., wenn sie es vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Beischlaf mit dem Zweiten und innerhalb von vier Jahren oder weniger nach der Trennung vom Ersten zur Welt bringt –, dann wird es dem Ersten zugeschrieben, und ihre Wartezeit (3) von ihm endet mit der Entbindung. Danach leistet sie eine Wartezeit von drei Quru' [Reinigungsperioden] bezüglich des Zweiten. Wenn es möglich ist, dass es nur vom Zweiten stammt (4) und nicht vom Ersten – d. h., wenn sie es nach sechs Monaten bis zu vier Jahren nach dem Beischlaf mit dem Zweiten zur Welt bringt, und mehr als vier Jahre vergangen sind, seit sie vom Ersten geschieden wurde –, dann wird es dem Zweiten und nicht dem Ersten zugeschrieben. Ihre Wartezeit von dem Zweiten endet dadurch, und danach vollendet sie die Wartezeit des Ersten. Die Wartezeit des Zweiten wird hier der Wartezeit des Ersten vorgezogen, da es nicht zulässig ist, dass die Schwangerschaft von einem Mann stammt und die Wartezeit für einen anderen gilt. Wenn es möglich ist, dass es von beiden stammen könnte – d. h., wenn sie es sechs Monate oder später nach dem Beischlaf mit dem Zweiten und innerhalb von vier Jahren oder weniger seit ihrer endgültigen Trennung vom Ersten zur Welt bringt –, so wird der Qafa vorgeführt. Wenn sie es (6) dem Ersten zuschreiben, wird es ihm zugeordnet, so wie wenn es möglich wäre, dass es nur von ihm und nicht vom Zweiten stammen könnte. Wenn sie es dem Zweiten zuschreiben, wird es ihm zugeordnet, und das Urteil ist dasselbe wie in dem Fall, dass es nur vom Zweiten und nicht vom Ersten stammen könnte. Wenn (7) seine Angelegenheit für den Qafa zweifelhaft ist, oder kein Qafa vorhanden ist, ist sie verpflichtet, nach der Entbindung eine Wartezeit von drei Quru' zu leisten; denn wenn es vom Ersten stammt, hat sie die ihr obliegende Wartezeit des Zweiten bereits erfüllt, und wenn es vom Zweiten stammt, muss sie die Wartezeit des Ersten vervollständigen, damit die Pflicht mit Gewissheit erfüllt wird. Was das Kind betrifft, so sagte Abu Bakr: Seine Abstammung geht verloren;

Anmerkungen

(1) Aus A ausgefallen. (2) Sure at-Talaq 4. (3) In M ein Zusatz: „dadurch“. (4) Aus M ausgefallen. (5) In M: „zugeordnet“. (6) In A: „sie ordneten es zu“. (7) In B, M: „falls“.

Arabisch (Quelle)

١٣٥٦ - مسألة؛ قال: (وَإنْ أتَتْ بِوَلَدٍ يُمْكِنُ أنْ يَكُونَ مِنْهُمَا، أُرِىَ الْقَافَةَ، وأُلْحِقَ بِمَنْ ألْحَقُوهُ مِنْهُمَا، وانْقَضَتْ عِدَّتُها مِنْهُ، واعْتَدّتْ لِلآخَرِ)

وجملتُه أنَّها إذا كانت حاملًا، انْقَضتْ عِدّتُها منه (١) بوَضْعِ حَمْلِها؛ لقولِه سبحانه: {وَأُولَاتُ الْأَحْمَالِ أَجَلُهُنَّ أَنْ يَضَعْنَ حَمْلَهُنَّ} (٢). ثم نَنْظُرُ؛ فإن كان يُمْكِنُ أنْ يكونَ من الأَوَّلِ دون الثاني، وهو أن تَأْتِىَ به لِدُونِ سِتَّةِ أشْهُرٍ من وَطْءِ الثاني، وأَرْبَعِ سِنِينَ فما دُونَها من فِرَاقِ الأوَّلِ، فإنَّه يَلْحَقُ بالأَوَّلِ، وتَنْقَضِى عِدَّتُها (٣) منه بوَضْعِه، ثم تَعْتَدُّ بثلاثةِ قُرُوءٍ عن الثانى. وإن أمْكَنَ كَوْنُه من الثاني وَحْدَهُ (٤) دونَ الأوَّلِ، وهو أن تَأْتِىَ به لِستَّةِ أشْهُرٍ فما زاد إلى أرْبعِ سِنِينَ من وَطْءِ الثاني، ولأَكثرَ من أرْبَعِ سِنِينَ منذُ بانَتْ من الأوَّلِ، فهو مُلْحَقٌ (٥) بالثاني دُونَ الأوَّلِ، فتَنْقَضِى به عِدَّتُها من الثاني، ثم تُتِمُّ عِدَّةَ الأوَّلِ. وتُقدَّمُ عِدَّةُ الثانى ههُنا على عِدَّةِ الأوَّلِ؛ لأنَّه لا يجوزُ أن يكونَ الحملُ من إنسانٍ والعِدَّةُ من غيرِه. وإن أمْكَنَ أن يكونَ منهما، وهو أن تأتِىَ به لِستَّةِ أشْهُرٍ فصاعِدًا من وَطْءِ الثاني، ولأرْبَعِ سِنِينَ، فما دُونَها من بَيْنُونَتِها من الأوَّلِ، أُرِىَ الْقافةَ، فإن ألْحَقَتْه (٦) بالأوَّلِ، لَحِقَ به، كما لو أمْكَنَ أن يكونَ منه دُونَ الثاني، وإنْ ألْحَقَتْه بالثاني، لَحِقَ به، وكان الحُكْمُ كما لو أمْكَنَ كَوْنُه من الثاني دُون الأوَّلِ. وإن (٧) أَشْكَلَ أَمْرُه على اْلقافَةِ، أو لم تكُنْ قَافةٌ، لَزِمَها أن تَعْتَدَّ بعدَ وَضْعِه بثلاثةِ قُرُوءٍ؛ لأنَّه إن كان من الأوَّلِ، فقد أَتَتْ بما عليها من عِدَّةِ الثاني، وإن كان من الثاني، فعليها أن تُكْمِلَ عِدَّةَ الأوَّلِ، ليَسْقُطَ الفَرْضُ بِيَقينٍ. فأمَّا الولدُ، فقال أبو بكر: يَضِيعُ نَسَبُه؛

Anmerkungen

(١) سقط من: أ.(٢) سورة الطلاق ٤.(٣) فى م زيادة: "به".(٤) سقط من: م.(٥) فى م: "ملصق".(٦) فى أ: "ألحقوه".(٧) فى ب، م: "فإن".

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