Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1356 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn sie ein Kind gebiert, das von beiden stammen könnte, so ziehe ich den Qāfa [Physiognomiker] hinzu, und das Kind wird demjenigen zugeordnet, dem sie es zuordnen; ihre Wartezeit [ʿIdda] endet mit ihm, und sie vollzieht daraufhin die Wartezeit für den anderen). · ShamelaTranslate