al-Hasan, Qatada, Malik, ash-Shafi'i und die Anhänger der Lehrmeinung (Ashab ar-Ra'y). Einige Spätere wichen davon ab und sagten: Es ist ihm weder die Heirat mit ihr noch der Antrag (Khitba) erlaubt, da sie sich in der Wartezeit befindet. Unser Argument ist, dass die Wartezeit der Wahrung seiner Abstammung und dem Schutz seines Samens dient. Sein Samen wird jedoch nicht vor seinem eigenen Samen geschützt, wenn beide aus einer gültigen Ehe stammen. Wenn er sie also heiratet, endet die Wartezeit, weil die Frau durch seinen Vertrag zu seinem Ehebett wird, und es ist nicht zulässig, dass seine Ehefrau (12) sich in der Wartezeit befindet. Wenn er sie dann beischläft und sie danach scheidet, obliegt ihr eine neue Wartezeit, und nichts von der ersten bleibt bestehen, da diese bereits beendet und aufgehoben ist. Wenn er sie aber scheidet, bevor er sie berührt hat, muss sie dann die Wartezeit von neuem beginnen oder baut sie auf der vergangenen auf? Der Qadi sagte: Hierzu gibt es zwei Überlieferungen. Die erste besagt, dass sie sie von neuem beginnt. Dies ist auch die Auffassung von Abu Hanifa, denn es ist eine Scheidung, die nicht frei von einer Wartezeit ist, daher erfordert sie eine neue Wartezeit, wie im ersten Fall. Die zweite besagt, dass sie keine neue Wartezeit beginnen muss. Dies ist die Auffassung von ash-Shafi'i und Muhammad ibn al-Hasan, denn es handelt sich um eine Scheidung in einer Ehe vor dem Vollzug, die daher keine Wartezeit erfordert, gemäß der Allgemeingültigkeit des Wortes des Erhabenen: {O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr gläubige Frauen heiratet und euch dann von ihnen scheidet, bevor ihr sie berührt habt, dann steht euch ihnen gegenüber keine Wartezeit zu, die ihr berechnen solltet} (13). Der Qadi erwähnte in seinem Werk "Kitab ar-Riwayat", dass sie keine neue Wartezeit beginnen muss, dies als einzige Überlieferung, jedoch muss sie den Rest der ersten Wartezeit vervollständigen, denn deren Aufhebung führt zur Vermischung der Samen, da er eine Frau heiraten, sie beischlafen, sie durch Khul' scheiden, sie dann wieder heiraten und sie augenblicklich scheiden könnte, und sie würde an einem einzigen Tag einen Zweiten heiraten. Wenn er sie durch Khul' scheidet, während sie schwanger ist, sie dann heiratet, während sie schwanger ist, und sie dann scheidet, während sie schwanger ist, endet ihre Wartezeit mit der Entbindung, nach beiden Überlieferungen, und wir kennen diesbezüglich niemanden, der widerspricht. Ihre Wartezeit endet nicht vor [der Entbindung] (14), ohne dass uns ein Widerspruch bekannt wäre. Wenn sie ihr Kind vor der zweiten Heirat zur Welt bringt, gibt es für die Scheidung aus der zweiten Ehe keine Wartezeit, ebenfalls ohne Widerspruch, denn er hat sie nach Ablauf (15) der Wartezeit der ersten Ehe geheiratet. Und wenn sie es zur Welt bringt (16)
(12) In M: „Ehefrau“. (13) Sure al-Ahzab 49. (14) In M: „ihre Entbindung“. (15) Im Original: „Ablauf“. (16) In A: „zur Welt brachte“.
والحسنُ، وقَتادةُ، ومالكٌ، والشافعىُّ، وأصْحابُ الرَّأْىِ. وشَذَّ بعضُ المتأخِّرِينَ، فقال: لا يَحِلُّ له نِكاحُها، ولا خِطْبتُها؛ لأنَّها مُعْتَدَّةٌ. ولَنا، أن العِدَّةَ لحِفْظِ نَسَبِه، وصِيَانةِ مائِه، ولا يُصانُ ماؤُه عن مائِه إذا كانا من نكاحٍ صحيحٍ، فإذا تَزَوَّجَها، انْقطَعتِ العِدَّةُ؛ لأنَّ المرأةَ تصيرُ فرِاشًا له بعَقْدِه، ولا يجوزُ أن تكون زَوْجتُه (١٢) مُعْتدَّةً. فإن وَطِئَها، ثم طَلَّقهَا، لَزِمَتْها عِدَّةٌ مُسْتَأْنفَةٌ، ولا شيءَ عليها من الأُولَى؛ لأنَّها قد انْقطَعتْ وارْتفَعتْ. وإن طَلَّقَها قبلَ أن يَمَسَّها، فهل تستأنِفُ العِدَّةَ، أو تَبْنِى على ما مَضَى؟ قال القاضى: فيه روَايتَان؛ إحْداهما، تسْتأنِفُ. وهو قولُ أبي حنيفةَ؛ لأنَّه طَلاقٌ لا يَخْلُو من عِدَّةٍ، فأوْجَبَ عدّةً مُستأنَفةً، كالأوَّلِ. والثانية، لا يَلْزَمُها اسْتِئْنافُ عِدَّةٍ. وهو قولُ الشافعىِّ، ومحمدِ بن الحسنِ؛ لأنَّه طلاقٌ فى نكاحٍ قبلَ الْمَسِيسِ، فلم يُوجِبْ عِدَّةً، لعُمومِ قولِه سبحانه: {ثُمَّ طَلَّقْتُمُوهُنَّ مِنْ قَبْلِ أَنْ تَمَسُّوهُنَّ فَمَا لَكُمْ عَلَيْهِنَّ مِنْ عِدَّةٍ تَعْتَدُّونَهَا} (١٣). وذكر القاضى، فى "كتابِ الرِّوايتَيْنِ" أنَّه لا يَلْزَمُها اسْتِئْنافُ العِدَّةِ، روايةً واحدةً، لكنْ يَلْزَمُها إتْمامُ بَقِيَّةِ العِدَّةِ الأُولَى؛ لأنَّ إسْقاطَها يُفْضِى إلى اخْتِلاطِ المِياهِ، لأنَّه يتَزَوَّجُ امرأةً ويَطَؤُها ويخْلَعُها، ثم يتَزَوَّجُها ويُطَلِّقُها فى الحالِ، ويتزوَّجُها الثاني، فى يومٍ واحدٍ. فإن خَلَعها حامِلًا ثم تزَوَّجَها حاملًا، ثم طَلَّقهَا وهى حاملٌ، انْقَضتْ عِدَّتُها بوَضْعِ الحَمْلِ، على كِلتا الروايتَيْنِ، ولا نعلمُ فيه مُخالِفًا، ولا تَنْقَضِى عِدَّتُها قبلَ [وَضْعِ حَمْلِها] (١٤) بغيرِ خِلافٍ نَعْلَمُه. وإن وَضَعَتْ حَمْلَها قبلَ النِّكاحِ الثاني، فلا عِدَّةَ عليها للطَّلاقِ من النِّكاحِ الثاني، بغير خلافٍ أيضًا؛ لأَنَّه نَكَحهَا بعدَ انْقِضاءِ (١٥) عِدَّةِ الأوَّلِ. وإن وضَعَتْهُ (١٦)
(١٢) فى م: "زوجة".(١٣) سورة الأحزاب ٤٩.(١٤) فى م: "وضعها".(١٥) فى الأصل: "قضاء".(١٦) فى أ: "وضعت".