... neunzig Jahre vergangen sind, wird sein Vermögen aufgeteilt. Dies impliziert, dass seine Ehefrau die Wartezeit (Idda) für den Todesfall einhält und dann erneut heiratet. Unsere Gelehrten (ashabuna) sagten: Er berücksichtigte die neunzig Jahre ab dem Tag seiner Geburt, weil das Offensichtliche ist, dass er nicht älter als dieses Alter wird. Wenn sich dies mit dem Abreißen seiner Nachrichten verbindet, wird das Urteil seines Todes zwingend, so als ob sein Verschwinden durch eine Abwesenheit geschah, deren äußerer Anschein auf den Tod hindeutet. Die erste Auffassung ist die gültige (Madhab), denn dies ist eine Abwesenheit, deren äußerer Anschein auf Sicherheit deutet, daher wurde nicht auf seinen Tod entschieden, wie vor den vier Jahren oder vor den neunzig Jahren. Zudem ist diese Festlegung ohne eine (religiöse) Bestimmung (Tawqif) erfolgt, und eine Festlegung sollte nicht ohne eine solche erfolgen; denn die Festlegung auf neunzig Jahre ab dem Tag der Geburt führt zur Verschiedenheit der Wartezeit für die Frau je nach dem Alter des Ehemannes, und für so etwas gibt es kein Gegenstück. Der Bericht von Umar bezieht sich auf jemanden, dessen Abwesenheit dem Anschein nach auf den Tod hindeutet, daher kann nichts anderes damit verglichen werden.
Die zweite Kategorie ist, dass seine Abwesenheit dem Anschein nach auf den Tod hindeutet, wie jemand, der nachts oder tagsüber aus seiner Mitte vermisst wird, oder zum Gebet hinausgeht und nicht zurückkehrt, oder zu einem nahegelegenen Ort geht, um sein Bedürfnis zu erfüllen und zurückzukehren, aber keine Nachricht von ihm erscheint, oder er wird zwischen den beiden Schlachtreihen vermisst, oder sein Schiff geht mit ihnen unter, wobei ein Teil seiner Begleiter ertrinkt, oder er wird an einem gefährlichen Ort vermisst, wie der Wüste von Hidschas und ähnlichem. Die Lehrmeinung von Ahmad, die von ihm am deutlichsten überliefert ist, besagt, dass seine Ehefrau vier Jahre warten soll – die längste Dauer der Schwangerschaft – und dann die Wartezeit für den Todesfall von vier Monaten und zehn Tagen einhält und danach für eine neue Ehe frei wird. Al-Athram sagte: Abu Abd Allah wurde gefragt: „Stützt du dich auf den Hadith von Umar?“ Er sagte: „Er ist der Beste von ihnen, er wird von Umar über acht Überlieferungswege berichtet.“ Dann sagte er: „Sie behaupten, Umar sei von dieser Meinung zurückgekehrt. Diese Lügner.“ Ich fragte: „Wurde also auf schwachem Wege überliefert, dass Umar das Gegenteil davon sagte?“ Er antwortete: „Nein, es sei denn, es ist jemand, der lügt.“ Einmal sagte ich zu ihm: „Jemand sagte mir: Abu Abd Allah hat seine Meinung bezüglich des Verschollenen nach dir aufgegeben.“ Da lachte er und sagte dann: „Wer diese Meinung aufgibt, was sagt er dann stattdessen?“ Und es ist die Meinung von Umar, Uthman, Ali, Ibn Abbas und Ibn az-Zubair. Ahmad sagte: „Fünf von den Gefährten des Propheten – Friede sei mit ihm.“ Und dies vertraten auch Ata, Umar ibn...
(35) In A: "inqata'a". (36) Fehlt in A, B, M. (37) Im Original: "qalu" (sie sagten). (38) So nach der Wiedergabe seiner Aussage. (39) In A, B, M: "wa-hadha".
عليه تِسْعُونَ سنةً، قُسِّمَ مالُه. وهذا يقَتْضِى أنَّ زَوْجَتَه تَعْتَدُّ عِدّةَ الوَفاةِ ثم تتزوَّجُ. قال أصحابُنا: إنَّما اعْتَبَرَ تِسْعِينَ سنةً من يوم وِلادَتهِ؛ لأنَّ الظاهرَ أَنَّه لا يعيشُ أكثرَ من هذا العُمْرِ، فإذا [اقْتَرنَ به انقطَاعُ] (٣٥) خَبَرِه، وَجَبَ الحُكْمُ بمَوْتِه، كما لو كان فَقْدُه بغَيْبةٍ ظاهِرُها الهَلاكُ. والمَذْهَبُ الأوَّلُ؛ لأنَّ هذه غَيْبَةٌ ظاهِرُها السَّلامةُ، فلم يُحْكَمْ بمَوْتِه، كما قبلَ الأَرْبعِ سِنِينَ، أو كما قبلَ التِّسْعِين، ولأنَّ هذا التَّقْدِيرَ بغيرِ تَوْقِيفٍ، والتَّقْديرُ لا يَنْبَغِى أن يُصارَ إليه إلَّا بالتَّوْقيفِ؛ لأنَّ تَقْدِيرَها بتسعينَ سنةً من يومِ وِلادَتِه، يُفْضِى إلى اخْتلافِ العِدَّةِ فى حَقِّ المرأةِ باختلافِ عُمْرِ الزَّوجِ، ولا نَظِيرَ لهذا، وخَبَرُ عمرَ وَرَدَ فى مَن ظاهرُ غَيْبَتِه الهلاكُ، فلا يُقَاسُ عليه غيرُه. القسم الثاني، أن تكونَ غَيْبَتُه ظاهِرُها الهلاكُ، كالذى يُفْقَدُ من بينِ أهلِه ليلًا أو نهارًا، أو يَخْرُجُ إلى الصلاةِ فلا يَرْجِعُ، أو يَمْضِى إلى مكانٍ قريبٍ لِيَقْضِىَ حاجَتَه ويَرْجِعَ، فلا يَظْهَرُ له خَبَرٌ، أو يُفْقَدُ مِن (٣٦) بينِ الصَّفَّيْنِ، أو يَنْكَسِرُ بهمْ مَرْكِبٌ فيَغْرَقُ بعضُ رُفْقَتِه، أو يُفْقَدُ فى مَهْلَكَةٍ، كبَرِّيَّةِ الحِجازِ ونحوِها، فمذْهَبُ أحمدَ الظاهِرُ عنه، أنَّ زَوْجَتَه تَتَرَبَّصُ أرْبَعَ سِنِينَ، أكثرَ مُدَّةِ الْحَملِ، ثم تَعْتَدُّ للوَفاةِ أَرْبَعَةَ أشهرٍ وعَشْرًا. وتَحِلُّ للأزْواجِ. قال الأثْرَمُ: قيل لأبي عبدِ اللَّه: تذْهَبُ إلى حديثِ عمرَ؟ قال: هو أحْسَنُها يُرْوَى عن عمرَ من ثمانيةِ وُجُوهٍ. ثم قال (٣٧): زَعَمُوا أن عمرَ رَجَعَ عن هذا. هؤلاء الكَذَّابِينَ (٣٨). قلتُ: فرُوِىَ من وَجْهٍ ضعيفٍ أنَّ عمرَ قال بخلافِ هذا؟ قال: لا، إلَّا أن يكونَ إنسانٌ يَكْذِبُ. وقلت له مَرَّةً: إنَّ إنْسانًا قال لى: إنَّ أبا عبدِ اللَّه قد تَرَكَ قولَه فى المَفْقُودِ بعدَكَ. فضَحِكَ، ثم قال: مَن تَرَكَ هذا القولَ أىَّ شيءٍ يقولُ! وهو (٣٩) قولُ عمرَ وعثمانَ وعليٍّ وابنِ عباسٍ وابنِ الزُّبَيْرِ. قال أحمدُ: خمسةٌ من أصْحابِ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-. وبه قال عطاءٌ، وعمرُ بن
(٣٥) فى أ: "انقطع".(٣٦) سقط من: أ، ب، م.(٣٧) فى الأصل: "قالوا".(٣٨) كذا على حكاية قوله.(٣٩) فى أ، ب، م: "وهذا".