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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 11 · Seite 2651358 - Rechtsproblem: Er sagte: (Und wenn sie das Menopausenalter erreicht hat, dann nach drei Monaten)

Übersetzung · DE

Freiheit, sodass es nicht zulässig ist, sich beim Istibra' auf etwas zu stützen, das keinen Beweis dafür enthält, anstatt auf das, was darauf hinweist. Ihr Aufbau dieser Aussage auf ihrer Auffassung, dass die Quru' Reinheitszustände seien, ist ein Aufbau von Meinungsverschiedenheit auf Meinungsverschiedenheit und stellt keinen gültigen Beweis dar. Zudem war es ihnen nicht möglich, dies konsequent auf jene Auffassung anzuwenden, ohne ihr zu widersprechen, denn sie erklärten den Reinheitszustand, in dem er sie verstoßen hatte, zu einem Quru', machten jedoch den Reinheitszustand, in dem der Herr der Umm al-Walad starb, nicht zu einem Quru', womit sie sowohl dem Hadith als auch dem Sinngehalt widersprachen. Wenn sie sagen: "Ein Teil einer Menstruation, der mit einem Reinheitszustand einhergeht, deutet auf die Freiheit von einer Schwangerschaft hin", so sagen wir: "Dann läge die Grundlage zu diesem Zeitpunkt auf einem Teil einer Menstruation, was nach Ansicht niemandes ein Quru' ist." Wenn dies geklärt ist: Stirbt er, während sie sich in einem Reinheitszustand befindet, so ist sie frei, sobald sie vom nächsten Menstruationszyklus rein geworden ist. [Und war sie währenddessen menstruierend, so zählt der Rest jener Menstruation nicht, doch sobald sie von der zweiten Menstruation rein geworden ist, ist sie frei]; denn der Istibra' einer solchen Frau erfolgt durch eine Menstruation, daher ist eine vollständige Menstruation unerlässlich.

1358 - Frage: Er sagte: (Und wenn sie im Alter ist, in dem sie keine Menstruation mehr hat (ayisa), so durch drei Monate).

Dies ist auch die bekannteste Überlieferung von Ahmad. Es ist die Meinung von al-Hasan, Ibn Sirin, al-Nakha'i, Abu Qilaba und eine der beiden Auffassungen von al-Shafi'i. 'Umar ibn 'Abd al-'Aziz befragte die Gelehrten von Medina und die Hebammen, und sie sagten: "Eine Schwangere wird nicht in weniger als drei Monaten durch einen Istibra' als frei erklärt." Ihr Urteil gefiel ihm. Von Ahmad gibt es eine weitere Überlieferung, dass sie durch einen Monat einen Istibra' vollzieht. Dies ist eine zweite Auffassung von al-Shafi'i, da der Monat in Bezug auf die freie Frau und die geschiedene Sklavin den Platz eines Quru' einnimmt, somit also auch beim Istibra'. Der Qadi erwähnte eine dritte Überlieferung, nach der sie durch zwei Monate einen Istibra' vollzieht, wie die Wartefrist einer geschiedenen Sklavin. Ich habe dafür kein Argument gesehen, und wenn ihr Istibra' zwei Monate betrüge, dann wäre

Anmerkungen

(15) Fehlt in: A, B, M. (16) Fehlt in: Original. (17) In B: "al-khilaf". (18) In B: "al-thaniya". (19) Fehlt in: B. (Darüber liegt eine Ansicht vor). (1) Im Original, B: "mu'yisa". (2) In M: "bidhalika".

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