der Istibra' einer Frau, die Menstruationszyklen hat, durch zwei Menstruationen erfolgen würde, und wir wissen niemanden, der dies vertritt. Sa'id ibn al-Musayyab, 'Ata', al-Dahhak und al-Hakam sagten über die Sklavin, die nicht menstruiert: Ihr Istibra' erfolgt durch eineinhalb Monate. Hanbal überlieferte dies von Ahmad, denn er sagte: 'Ata' sagte: Wenn sie nicht menstruiert, so sind es fünfundvierzig Nächte. Mein Onkel sagte: 'Dies ist auch meine Auffassung; denn die Wartezeit der geschiedenen Sklavin, die im Alter ist, in dem sie keine Menstruation mehr hat, ist ebenso.' Die bekanntere Überlieferung von Ahmad ist jedoch die erste. Ahmad ibn al-Qasim sagte: Ich fragte Abu 'Abd Allah: 'Wie hast du drei Monate an die Stelle einer Menstruation gesetzt, wo doch Gott im Koran an die Stelle jeder Menstruation einen Monat gesetzt hat?' Er antwortete: 'Wir haben die Aussage mit den drei Monaten nur wegen der Schwangerschaft getroffen, denn diese lässt sich nicht in weniger als dieser Zeit feststellen. 'Umar ibn 'Abd al-'Aziz fragte danach, versammelte die Gelehrten und die Hebammen, und sie berichteten ihm, dass eine Schwangerschaft nicht in weniger als drei Monaten feststellbar sei, was ihm gefiel.' Dann sagte er: 'Hörst du nicht die Aussage von Ibn Mas'ud: Die Nutfah (Samenstropfen) dauert vierzig Tage, dann als 'Alaqah (Blutgerinnsel) vierzig Tage, dann danach als Mudghah (Fleischklumpen).' Abu 'Abd Allah sagte: 'Wenn die achtzig Tage vergangen sind, wird sie danach zu einem Fleischklumpen, und dies ist Fleisch, so wird es dann kenntlich.' Er sagte zu mir: 'Dies ist bei den Frauen bekannt.' Was aber den einen Monat betrifft, so hat er keine Bedeutung, und wir wissen niemanden, der ihn vertritt. Das Argument für ihren Istibra' durch einen Monat ist, dass Gott der Erhabene den Monat an die Stelle der Menstruation gesetzt hat. Deshalb unterschieden sich die Monate gemäß der Verschiedenheit der Menstruationen; so betrug die Wartezeit der freien Frau, die keine Menstruation mehr hat, drei Monate anstelle von drei Menstruationszyklen, und die Wartezeit der Sklavin zwei Monate anstelle von zwei Menstruationszyklen. Für die Sklavin im Istibra', deren Menstruation aufgehört hat, sind es zehn Monate: neun für die Schwangerschaft und ein Monat anstelle der Menstruation. Es ist daher zwingend, dass an dieser Stelle ein Monat an die Stelle der Menstruation tritt, wie im Falle derjenigen, deren Menstruation ausgeblieben ist. Falls eingewendet wird: 'Dort fand sich etwas, das auf die Freiheit von einer Schwangerschaft hindeutet, nämlich die Wartezeit von neun Monaten', so entgegnen wir: 'Und hier gibt es etwas, das auf die Freiheit hindeutet, nämlich das Ausbleiben der Menstruation aufgrund des Alters (al-iyas), somit sind beide gleich.'
(3) In A: "wa-la" (und nicht). (4) Fehlt in: B. (5) In A: "thalatha" (drei). (6) Die Herleitung (takhrij) wurde bereits auf Seite 231 dargelegt. (7) In M: "istibra'ihi" (ihr Istibra'). (8) In B: "wa-lil-mar'ati" (und für die Frau).
اسْتِبْراءُ ذاتِ القُرْءِ بقُرْأينِ، ولم (٣) نَعْلَمْ به قائلًا. وقال سعيدُ بن المُسَيَّبِ، وعَطاءٌ، والضَّحَّاكُ، والحَكَمُ، في الأمَةِ التي لا تَحِيضُ: تُسْتَبْرَأُ بشَهْرٍ ونِصْفٍ. ورَوَاه حَنْبَلٌ عن أحمدَ، فإنَّه قال: قال عَطاءٌ: إن كانت لا تَحِيضُ، فخَمْسٌ وأربعون ليلةً. قال عَمِّى: كذلك أذْهَبُ؛ لأنَّ عِدَّةَ الأمَةِ (٤) المُطَلَّقةِ الآيِسَةِ كذلك. والمشهورُ عن أحمدَ الأوَّلُ. قال أحمدُ بن القاسِمِ: قلتُ لأبي عبدِ اللَّه: كيف جَعَلْتَ ثلاثةَ أشْهُرٍ مكانَ حَيْضَةٍ، وإنما جَعَل اللهُ في القرآنِ مكانَ كلِّ حَيْضَةٍ شهرًا؟ فقال: إنَّما قُلْنا بثلاثةِ (٥) أشْهُرٍ من أجلِ الحَمْلِ، فإنَّه لا يتَبَيَّنُ في أقَلَّ من ذلك، فإنَّ عمرَ بن عبد العزيزِ سأل عن ذلك، وجَمَعَ أهلَ العلمِ والقَوابِلَ، فأخْبَرُوه أنَّ الحَمْلَ لا يتَبيَّنُ في أقَّل من ثلاثةِ أشْهُرٍ، فأعْجبَه ذلك. ثم قال: ألا تَسْمَعُ قولَ ابنِ مسعودٍ: إن النُّطْفةَ أَرْبَعِينَ يوما، ثم عَلَقةً أربعِينَ يوما، ثم مُضْغةً بعد ذلك (٦). قال أبو عبدِ اللَّه: فإذا خَرَجَت الثَّمَانُونَ، صار بعدَها مُضْغةً، وهى لَحْمٌ، فتَبيَّنَ حينَئذٍ. وقال لي: هذا معروفٌ عند النِّساءِ. فأمَّا شَهْرٌ، فلا معنى فيه، ولا نعلمُ به قائلا. ووَجْه اسْتِبْرائِها (٧) بشَهْرٍ، أنَّ اللهَ تعالى جَعَلَ الشهرَ مكانَ الحَيْضَةِ، ولذلك اخْتلَفتِ الشُّهورُ باخْتلافِ الحَيضاتِ، فكانتْ عدَّةُ الحُرَّةِ الآيِسَةِ ثلاثةَ أشْهُرٍ، مكانَ ثلاثةِ قُرُوءٍ، وعدةُ الأمَةِ شَهْرَيْن، مكانَ قُرْأَيْنِ، وللأمَةِ (٨) المُسْتَبْرأَةِ التي ارْتَفَعَ حيضُها عشرةُ أشْهُرٍ؛ تِسْعةٌ للحَمْلِ، وشهرٌ مكانَ الحَيْضَةِ، فيجبُ أن يكونَ مكانَ الحَيْضَةِ ههُنا شهرٌ، كما في حَقِّ مَن ارْتَفَعَ حَيْضُها. فإن قيل: فقد وُجِدَ ثَمَّ ما دَلَّ على البَراءةِ، وهو ترَبُّصُ تِسْعةِ أشْهُرٍ. قُلْنا: وههُنا ما يَدُلُّ على الْبَراءةِ، وهو الإِيَاسُ، فاسْتَوَيا.
(٣) في أ: "ولا".(٤) سقط من: ب.(٥) في أ: "ثلاثة".(٦) تقدم تخريجه في صفحة ٢٣١.(٧) في م: "استبرائه".(٨) في ب: "وللامرأة".