Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1361 - Rechtsproblem: Er sagte: (Wenn er seine Umm al-Walad oder eine Sklavin, mit der er Geschlechtsverkehr hatte, freilässt, darf sie nicht heiraten, bis sie einen vollständigen Menstruationszyklus vollendet hat. Ebenso gilt: Wenn er sie verheiraten möchte, während sie noch in seinem Besitz ist, muss er ihre Unschuld [Istibrā'] durch einen Menstruationszyklus sicherstellen und sie dann verheiraten) · ShamelaTranslate