..., unter meinen Gefährten. Verbringe deine Wartezeit im Haus von Ibn Umm Maktum." Dies ist (von den Gelehrten) einhellig anerkannt (8). Falls eingewandt wird: "Aber 'Umar hat dies von ihr abgelehnt und gesagt: 'Wir werden das Buch unseres Herrn und die Sunna unseres Propheten nicht aufgrund des Wortes einer Frau aufgeben, von der wir nicht wissen, ob sie die Wahrheit gesagt oder gelogen hat.' Und 'Urwa sagte: 'Aisha (8) hat das scharf kritisiert und gesagt (9): 'Sie befand sich an einem einsamen Ort, und es wurde um ihre Sicherheit gefürchtet.' Und Sa'id ibn al-Musayyib sagte: 'Das ist eine Frau, die die Menschen in Versuchung geführt hat. Sie war eine scharfzüngige Frau, und sie wurde in die Obhut von Ibn Umm Maktum, dem Blinden, gegeben.'" Wir antworten: Was den Einwand des Widerspruchs zum Buch (Koran) betrifft, so sagte Fatima, als sie von ihnen kritisiert wurde: "Zwischen mir und euch steht das Buch Allahs." Allah, der Erhabene, sagt: {Du weißt nicht, vielleicht führt Allah danach eine neue Lage herbei} (10). Welche neue Lage könnte nach der dreifachen Scheidung eintreten? Wie könnt ihr also sagen, dass sie keinen Unterhalt hat? Wenn sie nicht schwanger ist, weshalb haltet ihr sie dann fest? Wie kann eine Frau ohne Unterhalt festgehalten werden? Was ihre Behauptung betrifft, 'Umar habe gesagt: "Wir geben das Buch unseres Herrn nicht auf", so hat Ahmad diese Aussage von 'Umar als falsch zurückgewiesen. Er sagte: "Er hat stattdessen gesagt: 'Wir lassen im Hinblick auf unsere Religion nicht das Wort einer Frau gelten.'" Dies wird jedoch einstimmig abgelehnt. Wir haben die Überlieferung von Furay'a angenommen, die eine Frau war, sowie die Überlieferungen von 'Aisha und den Ehefrauen des Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) in vielen rechtlichen Bestimmungen. Die Gelehrten haben sich auf diese Überlieferung von Fatima in vielen rechtlichen Fragen gestützt, wie etwa beim Entfall des Unterhalts für die endgültig geschiedene Frau, wenn sie nicht schwanger ist, beim Blick der Frau auf Männer und beim Anhalten um eine Frau, um die bereits ein anderer Mann angehalten hat, sofern sie sich nicht dem Ersten zugeneigt hat. Was die Auslegung derjenigen betrifft, die ihren Hadith umgedeutet haben, so ist dies haltlos. Sie widerspricht ihnen in dieser Angelegenheit, und sie kennt ihre eigene Situation am besten. Diejenigen, die die Auslegung vornahmen, waren sich in nichts einig. Wer ihr widersprach, dem wurde geantwortet; so sagte Maymun ibn Mihran zu Sa'id ibn al-Musayyib, als dieser sagte: "Das ist eine Frau, die die Menschen in Versuchung geführt hat": "Wenn sie nur dem gefolgt ist, was der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) ihr als Fatwa gab, so hat sie die Menschen nicht in Versuchung geführt, und wir haben am Gesandten Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) ein schönes Vorbild."
(8) Die Aussage von 'Aisha wurde von al-Bukhari überliefert im Kapitel "Die Geschichte von Fatima bint Qays" und im Kapitel "Die geschiedene Frau, um die gefürchtet wird..." aus dem Buch der Scheidung (Sahih al-Bukhari 7/75); von Muslim im Kapitel "Die dreimal geschiedene Frau hat keinen Anspruch auf Unterhalt" aus dem Buch der Scheidung (Sahih Muslim 2/1116); und von Abu Dawud im Kapitel "Wer dies gegenüber Fatima bint Qays ablehnte" aus dem Buch der Scheidung (Sunan Abi Dawud 1/534). Abu Dawud überlieferte auch die Aussage von 'Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) an derselben Stelle. (9) In A und M: "wa qala" (und er sagte). (10) Sure At-Talaq 1.