Und Malik überlieferte [von az-Zuhri], von 'Urwa, von Aischa, von Sahla bint Suhail: "Stille Salim fünfmal, dann wird er durch ihre Milch verboten." Die Sunna hat den Vers ausgelegt und das Stillen bestimmt, welches ein Verbot bewirkt; und der eindeutige Wortlaut dessen, was wir überlieferten, schränkt die allgemeine Bedeutung dessen ein, was sie überlieferten. So führen wir die Überlieferungen zusammen und deuten sie auf der Grundlage des eindeutigen Wortlauts, den wir überlieferten.
Abschnitt: Wenn ein Zweifel über das Vorhandensein des Stillens oder die Anzahl der das Verbot bewirkenden Stillvorgänge besteht – ob sie vollzählig waren oder nicht – so tritt das Verbot nicht ein. Denn der Grundzustand ist dessen Abwesenheit, und wir weichen von der Gewissheit nicht aufgrund von Zweifeln ab, so wie wenn man am Vorhandensein oder der Anzahl einer Scheidung zweifelt.
Die zweite Angelegenheit: Dass die Stillvorgänge voneinander getrennt sind. Dies vertritt asch-Schafi'i. Der Maßstab für das Erkennen eines Stillvorgangs ist der allgemeine Brauch ('Urf), da die religiöse Gesetzgebung ihn absolut erwähnt hat, ohne ihn zeitlich oder mengenmäßig zu begrenzen. Dies weist darauf hin, dass sie (die Menschen) auf den Brauch verwiesen wurden. Wenn also der Säugling trinkt und dann aus eigenem Entschluss deutlich absetzt, so ist dies ein Stillvorgang. Wenn er wieder ansetzt, ist es ein weiterer Stillvorgang. Wenn er jedoch wegen Atemnot absetzt, oder um von einer Brust zur anderen zu wechseln, oder wegen einer Sache, die ihn ablenkt, oder wenn die Stillende ihn absetzt, so prüfen wir: Wenn er nicht alsbald wieder ansetzt, ist es ein Stillvorgang. Wenn er aber unverzüglich wieder ansetzt, so gibt es zwei Ansichten: Eine davon ist, dass das Erste ein Stillvorgang ist und das Wiederansetzen ein weiterer Stillvorgang. Dies ist die Wahl von Abu Bakr und das Offensichtliche in den Äußerungen von Ahmad in der Überlieferung von Hanbal. Er sagte: Siehst du nicht, dass der Säugling an der Brust saugt und wenn ihn der Atem überkommt, er von der Brust ablässt, um zu atmen oder sich auszuruhen? Wenn er das tut, ist es ein Stillvorgang. Dies liegt daran, dass der erste Teil ein Stillvorgang wäre, auch wenn er nicht wieder ansetzte; folglich ist es ein Stillvorgang, auch wenn er wieder ansetzt, so als hätte er aus eigenem Entschluss abgesetzt. Die andere Ansicht besagt, dass dies alles zusammen ein einziger Stillvorgang ist. Dies ist die Schule von asch-Schafi'i, außer in dem Fall, wenn die Stillende ihn absetzt, wobei es hier zwei Ansichten gibt. Denn wenn er schwöre: "Ich werde heute nur eine einzige Mahlzeit essen", und er das Essen über eine Zeit hinweg fortsetzt, oder wegen des Trinkens von Wasser oder des Wechsels von einer Speiseart zur anderen absetzt, oder weil er auf die Speise wartet, die ihm gebracht wird, so wird dies nur als eine einzige Mahlzeit gezählt. So verhält es sich auch hier. Doch die erste Ansicht ist vorzuziehen, da eine geringe Menge durch Schnupfen (Sa'ut) oder Einflößen (Wajur) einen Stillvorgang darstellt, und ebenso verhält es sich hier.
(14) Die Einordnung wurde bereits erwähnt: 9/492. (15) In A und M: "wa-az-Zuhri". (16) In der Vorlage und M: "wa-'adaduhu". (17) In B und M: "al-ma'".