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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 11 · Seite 317Abschnitt

Übersetzung · DE

Abschnitt: Wenn eine Frau ihre Milch in ein Gefäß melkt und dann stirbt, und ein Kind sie trinkt, verbreitet dies das Verbot, gemäß der Meinung all derer, die das Einflößen (Wajur) als verbietend ansehen. Dies ist auch die Ansicht von Abu Thaur, ash-Schafi'i, den Anhängern der Meinung (Ahl al-Ra'y) und anderen; dies ist so, weil es sich um die Milch einer Frau zu ihren Lebzeiten handelt, was dem Fall ähnelt, wenn er sie während ihres Lebens getrunken hätte.

1371 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn sie von jemandem schwanger wird, dessen Abstammung dem Kind zugeschrieben wird, und sie Milch erhält, womit sie ein Kind fünf getrennte Stillzeiten innerhalb von zwei Jahren stillt, so wird er ihr gegenüber verboten, ebenso ihre Töchter vom Vater dieser Schwangerschaft und von anderen, und die Töchter des Vaters dieser Schwangerschaft von ihr und von anderen. Und wenn sie ein weibliches Kind stillt, so ist es für sie und für ihren Ehemann eine Tochter geworden; weil die Milch von der Schwangerschaft stammt, die von ihm ist.)

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn eine Frau von einem Mann schwanger wird und sie Milch erhält, womit sie ein Kind in einer Weise stillt, die ein Verbot begründet, dann wird das gestillte Kind ohne Meinungsverschiedenheit ein Kind der stillenden Frau, und es wird auch ein Kind dessen, dem die Schwangerschaft zugeschrieben wird. So wird es im Hinblick auf das Verbot und die Erlaubnis zur Zurückgezogenheit (Khalwa) ein Kind von beiden, und dessen Kinder, sowohl Söhne als auch Töchter, sind die Kinder ihrer Kinder, selbst wenn ihr Grad absteigt. Alle Kinder der stillenden Frau aus ihrer Ehe mit ihm und von anderen, sowie alle Kinder des Mannes, dem die Schwangerschaft zugeschrieben wird, von der stillenden Frau und von anderen, sind Brüder und Schwestern des gestillten Kindes, und die Kinder ihrer Kinder sind die Kinder seiner Brüder und Schwestern, auch wenn ihr Grad absteigt. Die Mutter der stillenden Frau ist seine Großmutter, ihr Vater sein Großvater, ihre Brüder seine Onkel mütterlicherseits und ihre Schwestern seine Tanten mütterlicherseits. Der Vater des Mannes ist sein Großvater, seine Mutter seine Großmutter, seine Brüder seine Onkel väterlicherseits und seine Schwestern seine Tanten väterlicherseits. Alle ihre Verwandten werden dem gestillten Kind zugeschrieben, so wie sie dem Kind ihrer Abstammung zugeschrieben werden; denn die Milch, die die Frau erhalten hat, ist aus dem Samen (Ma') des Mannes und der Frau erschaffen, daher verbreitet sie das Verbot auf beide und verbreitet das Verbot auf den Mann und seine Verwandten, und das ist es, was...

Anmerkungen

(1) In B: "uhbilat" (sie wurde schwanger gemacht). In M: "hamalat" (sie wurde schwanger). (2) In A, M: "ibnan" (einen Sohn). (3) In A, B, M: "awladuha" (ihre Kinder). (4) In A, B, M: "yantasibuna" (sie werden zugeschrieben).

Arabisch (Quelle)

فصل: ولو حَلَبَتِ المرأةُ لَبَنَها في إناءٍ، ثم ماتَتْ، فشَرِبَه صبيٌّ، نَشَرَ الحُرْمةَ. في قولِ كلِّ مَنْ جَعَلَ الوَجُورَ مُحَرِّمًا. وبه قال أبو ثَوْرٍ، والشافعيُّ، وأصْحابُ الرَّأْيِ، وغيرُهم؛ وذلك لأنَّه لَبَنُ امرأةٍ في حَياتِها، فأشْبَهَ ما لو شَرِبَه وهي في الحياةِ.

١٣٧١ - مسألة؛ قال: (وإذَا حَبِلَتْ (١) مِمَّنْ يَلْحَقُ نَسَبُ وَلَدِها بِهِ، فثابَ لها لَبَنٌ، فأَرْضَعَتْ بِهِ طِفْلًا خمْسَ رَضَعاتٍ مُتَفَرِّقاتٍ، في حَوْلَينِ، حُرِّمَتْ عَلَيْه، وبَناتُها مِنْ أَبِى هذَا الحَمْلِ، وَمِنْ غَيْرِهِ، وبَنَاتُ أبى هذَا الْحَمْلِ مِنْهَا ومِنْ غَيْرِهَا. وإنْ أرْضَعَتْ صَبِيَّةً، فَقَدْ صَارَتْ ابْنةً لها، ولِزَوْجِهَا؛ لِأنَّ اللَّبَنَ مِنَ الْحَمْلِ الَّذِى هُوَ مِنْهُ)

وجملةُ ذلك أنَّ المرأةَ إذا حَمَلَتْ من رَجُلٍ، وثابَ لها لَبَنٌ، فأرْضَعَتْ به طِفْلًا رَضَاعًا مُحَرِّمًا، صار الطِّفْلُ المُرْتَضِعُ ابْنًا للمُرْضِعَةِ، بغير خلافٍ، وصار أيضًا ابْنًا لمن يُنْسَبُ الحَمْلُ إليه، فصار في التحريمِ وإباحةِ الخَلْوةِ ولدًا (٢) لهما، وأَوْلادُه من الْبَنِينِ والْبَناتِ أولادَ أوْلادِهما، وإن نَزَلَتْ دَرَجَتُهُم، وجميعُ أوْلادِ المُرْضِعةِ من زَوْجِها ومن غيرِه، وَجميعُ أولادِ الرَّجُلِ الذي انْتَسَبَ الحملُ إليه من المُرْضِعةِ ومن غيرِها، إخْوَةَ المُرْتَضِعِ، وأخَواتِه، وأولادُ أوْلادِهما (٣) أولادَ إخْوَتِه وأخَواتِه، وإن نَزَلَتْ دَرَجَتُهم، وأُمُّ المُرْضِعَةِ جَدّتَه وأَبُوها جَدَّه، وإخْوَتُها أخْوالَه، وأخَواتُها خالاتِه، وأبو الرجلِ جَدَّه، وأُمُّهُ جَدَّتَه، وإخْوَتُه أعْمامَه، وأخَواتُه عَمَّاتِه، وجميعُ أقارِبِهما يُنْسَبُون (٤) إلى المُرْتَضِع كما يُنْسَبُون (٤) إلى وَلَدِهما من النَّسَبِ؛ لأنَّ اللَّبَنَ الذي ثابَ للمرأةِ مخلوقٌ من ماءِ الرَّجُلِ والمرأةِ، فنَشَرَ التَّحْريمَ إليهما، ونَشَر الحُرْمةَ إلى الرَّجُلِ وإلى أقارِبِه، وهو الذي

Anmerkungen

(١) في ب: "احبلت". وفي م: "حملت".(٢) في أ، م: "ابنا".(٣) في أ، ب، م: "أولادها".(٤) في أ، ب، م: "ينتسبون".

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