ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 11 · Seite 318

Übersetzung · DE

Dies nennt man die "Milch des Vaters" (Laban al-Fahl). Über deren verbietende Wirkung gibt es Meinungsverschiedenheiten, die wir bereits im Kapitel über das, dessen Heirat verboten ist, erwähnt haben, sowie die Ansichten dazu und den schlagenden Beweis hierfür. Dies ist das, was A'ischa berichtete: "Aflah, der Bruder von Abu al-Qu'ais, bat mich um Erlaubnis einzutreten, nachdem der Hidschab (Schleier-Vers) offenbart worden war. Ich sagte: Bei Allah, ich erlaube ihm den Zutritt erst, wenn ich den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, gefragt habe, denn der Bruder von Abu al-Qu'ais ist nicht derjenige, der mich gestillt hat, sondern die Frau von Abu al-Qu'ais hat mich gestillt. Dann trat der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, bei mir ein. Ich sagte: O Gesandter Allahs, dieser Mann ist nicht derjenige, der mich gestillt hat, sondern seine Frau hat mich gestillt. Er sagte: Erlaube ihm den Zutritt, denn er ist dein Onkel väterlicherseits, möge deine Hand Staub aufweisen (ein arabischer Ausdruck des Erstaunens)." 'Urwa sagte: Aufgrund dessen pflegte A'ischa die Aussage zu vertreten: "Durch das Stillen wird das verboten, was durch Abstammung verboten ist." Dies ist ein übereinstimmend überlieferter Bericht (Muttafaq 'alayhi).

Ibn 'Abbas wurde über einen Mann befragt, der zwei Frauen geheiratet hatte, von denen die eine ein Mädchen und die andere einen Jungen gestillt hatte: Darf der Junge das Mädchen heiraten? Er antwortete: "Nein, der Ursprung (der Milch/die Zeugung) ist einer." Malik sagte: "Es gab früher Meinungsverschiedenheiten über das Stillen durch den Vater, und es betraf Männer unter den Leuten von Medina in Bezug auf ihre Ehefrauen, darunter Muhammad ibn al-Munkadir und Ibn Abi Habiba. Sie suchten ein Rechtsgutachten in dieser Angelegenheit, und es herrschte Uneinigkeit darüber, woraufhin sie sich von ihren Frauen trennten." Was nun das gestillte Kind betrifft, so verbreitet sich das Verbot auf ihn und auf seine Kinder, auch wenn sie im Grad absteigen. Es verbreitet sich jedoch nicht auf diejenigen, die sich auf derselben Stufe wie er befinden, wie seine Brüder und Schwestern, noch auf diejenigen, die über ihm stehen, wie sein Vater, seine Mutter, seine Onkel väterlicherseits, seine Tanten väterlicherseits, seine Onkel mütterlicherseits, seine Tanten mütterlicherseits, seine Großväter und seine Großmütter. Daher ist es der stillenden Frau nicht verboten...

Anmerkungen

(5) Vorhergehend in: 9/520. (6) In B ausgelassen. Siehe dort. (7) Die Quellenangabe wurde bereits vorher in 9/493 dargelegt. (8) In A, B, M: "bi-l-jariya" (mit dem Mädchen). (9) Überliefert von al-Tirmidhi in: "Kapitel über das, was über die Milch des Vaters gesagt wurde", aus den Kapiteln über das Stillen (Ar-Rada'). 'Aridat al-Ahwadhi 5/89, 90. Und von Imam Malik in: "Kapitel über das Stillen des Kleinkindes", aus dem Buch über das Stillen. Al-Muwatta' 2/602, 603. Und von al-Baihaqi in: "Kapitel: Es ist durch das Stillen verboten, was durch die Geburt verboten ist, und dass die Milch des Vaters verbietet", aus dem Buch über das Stillen. Al-Sunan al-Kubra 7/453. Und von 'Abd al-Razzaq in: "Kapitel: Die Milch des Vaters", aus dem Buch der Scheidung. Al-Musannaf 7/473, 474. Und von Sa'id ibn Mansur in: "Kapitel: Was über die Nichte durch Stillen gesagt wurde". Al-Sunan 1/240. (10) In A, M ausgelassen. (11) In B: "al-murdi'" (die stillende Person/der Säuger). (12) Im Original: "ikhwatihi" (seine Brüder).

ZurückBand 11 · Seite 318Weiter
Zurück11·318Weiter