Ehe des Vaters des gestillten Kindes, noch seines Bruders, noch seines Onkels väterlicherseits, noch seines Onkels mütterlicherseits. Und es ist für den Ehemann der stillenden Frau nicht verboten, die Mutter des gestillten Kindes zu heiraten, noch seine Schwester, noch seine Tante väterlicherseits, noch seine Tante mütterlicherseits. Es gibt keinen Einwand dagegen, dass die Kinder der stillenden Frau und die Kinder ihres Ehemannes die Brüder und Schwestern des gestillten Kindes heiraten. Ahmad sagte: Es gibt keinen Einwand, dass ein Mann die Schwester seines Bruders durch Stillen heiratet, da zwischen ihnen weder eine Stillverwandtschaft noch eine Blutsverwandtschaft besteht, und die Stillverwandtschaft nur zwischen dem Mädchen und seinem Bruder besteht.
Wenn dies feststeht, so ist eine Bedingung für das Verbot durch das Stillen, dass es innerhalb der ersten zwei Lebensjahre erfolgt. Dies ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten. Ähnliches wurde von 'Umar, 'Ali, Ibn 'Umar, Ibn Mas'ud, Ibn 'Abbas, Abu Huraira und den Ehefrauen des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, mit Ausnahme von A'ischa, überliefert. Dies ist auch die Auffassung von al-Scha'bi, Ibn Schubruma, al-Awza'i, al-Schafi'i, Ishaq, Abu Yusuf, Muhammad und Abu Thawr, sowie eine Überlieferung von Malik. Von Malik wurde auch berichtet, dass es zulässig sei, wenn es um einen Monat überschritten wird, und eine weitere Überlieferung spricht von zwei Monaten. Abu Hanifa sagte: Das Stillen verbietet innerhalb von dreißig Monaten, aufgrund des Wortes des Erhabenen: "Und seine Schwangerschaft und seine Entwöhnung dauern dreißig Monate." Er meinte mit "Schwangerschaft" nicht die Schwangerschaft im Mutterleib, da diese zwei Jahre beträgt; daher wusste man, dass er die Schwangerschaft innerhalb der Entwöhnungszeit meinte. Zufar sagte: Die Dauer des Stillens beträgt drei Jahre.
A'ischa vertrat die Ansicht, dass das Stillen eines Erwachsenen das Verbot begründe. Dies wird auch von 'Ata', al-Laith und Dawud überliefert, aufgrund dessen, was von Sahlah bint Suhail berichtet wurde: Sie sagte: O Gesandter Allahs, wir betrachteten Salim als Sohn, und er pflegte mit mir und Abu Hudhaifa in einem einzigen Haus zu weilen, und er sah mich in einfacher Kleidung. Allah hat nun in Bezug auf sie das offenbart, was du weißt, wie denkst du darüber? Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Stille ihn." Sie stillte ihn also fünfmal, und er war daraufhin wie ihr eigener Sohn. Dies war die Grundlage, auf die sich A'ischa stützte; sie ordnete den Töchtern ihrer Schwestern und den Töchtern ihrer Brüder an, denjenigen zu stillen, den A'ischa sehen wollte, damit er bei ihr eintreten könne, selbst wenn er ein Erwachsener sei, mit fünf Stillvorgängen. Umm Salama und die übrigen Ehefrauen des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, lehnten es jedoch ab, dass durch ein solches Stillen irgendjemand zu ihnen eintrete, es sei denn, er hätte in...
(13) In A, B, M: "ukhtihi" (seine Schwester). (14) In A, B, M: "wa-ukhtihi" (und seine Schwester). (15) In M ausgelassen. (16) Sure al-Ahqaf 15. (17) D. h. ohne den Schleier (muta-badhila), in Arbeitskleidung.
نِكاحُ أبي الطِّفْلِ المُرْتَضِعِ، ولا أخِيه، ولا عَمِّه، ولا خالِه، ولا يَحْرُمُ على زَوْجِها نِكاحُ أُمِّ الطِّفْلِ المُرْتَضِعِ، ولا أُخْتِه، ولا عَمَّتِه، ولا خالَتِه، ولا بأْسَ أن يتزَوَّجَ أوْلادُ المُرْضِعةِ، وأولادُ زَوْجِها، إخْوةَ الطِّفْلِ المُرْتَضِعِ وأخَواتِه. قال أحمدُ: لا بأس أن يتزَوَّجَ الرجلُ أُخْتَ أخيهِ (١٣) من الرَّضاعِ، ليس بينهما رَضاعٌ ولا نَسَبٌ، وإنَّما الرَّضَاعُ بين الجارِيةِ وأخيه (١٤). إذا ثبت هذا، فإنَّ من شَرْطِ تَحْريمِ الرَّضاعِ أن يكونَ في الحَوْلَيْنِ. وهذا قولُ أكثر أهلِ العلمِ، رُوِىَ نحوُ ذلك عن عمرَ، وعليٍّ (١٥)، وابنِ عمرَ، وابن مسعودٍ، وابنِ عباسٍ، وأبي هُرَيْرةَ. وأزْواجِ النَّبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- سِوَى عائِشَةَ. وإليه ذَهَبَ الشَّعْبِيُّ، وابنُ شُبْرُمَةَ، والأَوْزَاعِيُّ، والشَّافعيُّ، وإسحاقُ، وأبو يوسفَ، ومحمدٌ، وأبو ثَوْرٍ، ورِوَاية عن مالكٍ، ورُوِىَ عنه، إن زادَ شَهْرًا جازَ، ورُوِىَ شَهْران. وقال أبو حنيفة: يُحَرِّمُ الرَّضاعُ في ثلاثينَ شَهْرًا؛ لقولِه سبحانه: {وَحَمْلُهُ وَفِصَالُهُ ثَلَاثُونَ شَهْرًا} (١٦). ولم يُرِدْ بالْحَمْلِ حَمْلَ الأحْشاءِ؛ لأنَّه يكونُ سَنَتَيْنِ فَعُلِمَ أنَّه أراد الحَمْلَ في الفِصَالِ. وقال زُفَرُ: مُدّةُ الرَّضاعِ ثَلاثُ سِنِين. وكانت عائشةُ تَرَى رَضاعةَ الكَبِيرِ تُحَرِّمُ. ويُرْوَى هذا عن عَطاءٍ، واللَّيْثِ، وداودَ؛ لما رُوِىَ أنَّ سَهْلةَ بنت سُهَيْلٍ قالتَ: يا رسولَ اللَّه، إنَّا كُنَّا نَرَى سالِمًا ولَدًا، فكان يَأْوِى مَعِى ومع أبي حذيفةَ في بيتٍ واحدٍ، ويَرَانِى فُضُلًا (١٧)، وقد أَنْزَلَ اللَّه فيهم ما قد عَلِمْتَ، فكيف تَرَى فيه؟ فقال النَّبِيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "أَرْضِعِيه". فأرْضَعَتْه خَمْسَ رَضَعاتٍ، فكان بَمنْزِلةِ وَلَدِها. فبذلك كانت عائشةُ تَأْخُذُ، تأمرُ بناتَ أخَواتِها، وبناتَ إخْوَتها يُرْضِعْنَ مَنْ أحَبَّتْ عائشةُ أن يَرَاها، ويَدْخُلَ عليها، وإن كان كبيرًا خَمْسَ رَضْعاتٍ، وأبَتْ ذلك أُمُّ سَلَمةَ، وسائرُ أزْواجِ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أن يَدْخُلَ عليهنَّ بتلك الرَّضاعةِ أحَدٌ من الناس، حتى يَرْضَعَ في
(١٣) في أ، ب، م: "أخته".(١٤) في أ، ب، م: "وأخته".(١٥) سقط من: م.(١٦) سورة الأحقاف ١٥.(١٧) أي متبذلة، في ثياب المهنة.