Wiege. Sie sagten zu A'ischa: Bei Allah, wir wissen es nicht, vielleicht war dies eine Ausnahmegenehmigung des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, für Salim allein und nicht für andere Menschen. Dies wurde von al-Nasa'i, Abu Dawud und anderen überliefert. Unser Argument stützt sich auf das Wort Allahs, des Erhabenen: "Und die Mütter sollen ihre Kinder zwei volle Jahre stillen, für jemanden, der das Stillen vollenden will." Er legte die Vollendung des Stillens auf zwei Jahre fest, was darauf hinweist, dass es danach keine rechtliche Wirkung mehr hat. Von A'ischa wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, bei ihr eintrat, während ein Mann bei ihr war, woraufhin sich die Miene des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, veränderte. Sie sagte: O Gesandter Allahs, er ist mein Stillbruder. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Prüft, wer eure Brüder sind, denn das Stillverbot entsteht nur durch das Hungerstillen (das im Kindesalter erfolgt)." (Übereinstimmend überliefert). Und von Umm Salama Umm Salama berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Das Stillen verbietet nur das, was die Därme durchdringt und vor der Entwöhnung geschah." Dies wurde von al-Tirmidhi überliefert, der sagte: Ein guter (hasan), authentischer (sahih) Hadith. Damit ist es zwingend, den Bericht über Abu Hudhaifa so zu interpretieren, dass er speziell für ihn galt und nicht für andere Menschen, wie es die übrigen Ehefrauen des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagten. Die Aussage von Abu Hanifa ist eine willkürliche Entscheidung, die dem Wortlaut des Buches (Koran) und der Aussage der Gefährten widerspricht. Wir haben bereits von 'Ali und Ibn 'Abbas überliefert, dass mit "Schwangerschaft" die Schwangerschaft im Mutterleib gemeint ist. Darauf stützte sich 'Ali mit der Aussage, dass die Mindestdauer der Schwangerschaft sechs Monate beträgt. Dies wird auch durch das Wort Allahs, des Erhabenen, belegt: "...und seine Entwöhnung (erfolgt) in zwei Jahren." Hätte man dies so ausgelegt, wie Abu Hanifa sagte, würde dies diesem Vers widersprechen.
(18) Nicht enthalten in: B. (19) Die Quellenangabe dazu wurde bereits bei 9/492 angeführt. (20) Sure al-Baqara 233. (21) Überliefert von al-Bukhari im Kapitel über die Zeugenschaft bei Verwandtschaftsverhältnissen aus dem Buch der Zeugnisse und im Kapitel dessen, der sagte: "Kein Stillen nach zwei Jahren", aus dem Buch der Ehe, Sahih al-Bukhari 3/223, 7/12. Und von Muslim im Kapitel "Das Stillen entsteht nur durch Hunger" aus dem Buch des Stillens, Sahih Muslim 2/1078. Ebenso überliefert von al-Nasa'i im Kapitel über das Maß des Stillens, das ein Verbot begründet, aus dem Buch der Ehe, al-Mujtaba 6/84, und von al-Darimi im Kapitel über das Stillen Erwachsener aus dem Buch der Ehe, Sunan al-Darimi 2/158. (22) Im Kapitel über das, was dazu überliefert wurde, dass Stillen nur im Kindesalter vor Ablauf von zwei Jahren ein Verbot begründet, aus den Kapiteln über das Stillen, 'Aridat al-Ahwadhi 5/97. Ebenso überliefert von Ibn Maja im Kapitel: "Kein Stillen nach der Entwöhnung", aus dem Buch der Ehe, Sunan Ibn Maja 1/626. (23) Sure Luqman 14.