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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 11 · Seite 323Abschnitt

Übersetzung · DE

mit anderen fremden Frauen vermischt hat. Und wenn das Kind von beiden verneint wird, etwa dadurch, dass sie es in weniger als sechs Monaten nach dem Beischlaf mit ihnen (38) oder nach mehr als vier Jahren zur Welt bringt, oder in weniger als sechs Monaten nach dem Beischlaf mit einem von beiden oder nach mehr als vier Jahren nach dem Beischlaf mit dem anderen, so ist der gestillte Säugling auch von beiden ausgeschlossen. Wenn der gestillte Säugling ein Mädchen ist, ist sie für beide durch das Verbot der Schwägerschaft (Musahara) verboten, und auch ihre Kinder sind für beide verboten, da sie die Tochter derjenigen ist, mit der beide verkehrt haben (39), und somit ist sie eine Stieftochter für beide.

Kapitel: Die Verbotswirkung breitet sich keinesfalls durch etwas anderes als die Milch einer menschlichen Frau aus. Wenn also zwei Personen von der Milch eines Tieres gestillt werden, werden sie nicht zu Geschwistern, nach der Ansicht der Allgemeinheit der Gelehrten; darunter al-Schafi'i, Ibn al-Qasim, Abu Thawr und die Anhänger der Lehrmeinung (Ahl al-Ra'y). Und wenn sie von einem Mann gestillt werden, werden sie nicht zu Geschwistern, und das Verbot breitet sich zwischen ihm und ihnen nicht aus, nach der Ansicht ihrer Allgemeinheit. Al-Karabisi (40) sagte: Es hängt damit ein Verbot zusammen, da es Milch eines Menschen ist, sie ähnelt der Milch einer menschlichen Frau (41). Es wurde von einigen der Altvorderen (Salaf) überliefert, dass sie, wenn sie von der Milch eines Tieres gestillt werden, zu Geschwistern werden. Dies ist jedoch nicht korrekt, denn damit (42) hängt kein Verbot der Mutterschaft zusammen, daher wird dadurch kein Verbot der Geschwisterschaft begründet, denn die Geschwisterschaft ist ein Ableger der Mutterschaft. Ebenso hängt damit kein Verbot der Vaterschaft zusammen, aus demselben Grund, und auch deshalb, weil diese Milch nicht zur Ernährung des Neugeborenen geschaffen wurde, daher hängt damit kein Verbot zusammen, wie bei anderen Nahrungsmitteln. Wenn eine problematische Hermaphroditen-Person (Khuntha Mushkil) Milch produziert, wird dadurch kein Verbot begründet, da nicht feststeht, dass sie eine Frau ist, und ein Verbot bei Zweifeln nicht eintritt. Ibn Hamid sagte: Die Angelegenheit ruht, bis sich der Zustand der Hermaphroditen-Person aufklärt.

Anmerkungen

(37) In M: "ikhtalafat" (sie haben sich unterschieden). (38) In A, B: "wat'uha" (ihr Beischlaf). (39) In M: "baynaha" (zwischen ihr). (40) Al-Karabisi: Abgeleitet vom Verkauf von Stoffen. Er ist Abu 'Ali al-Husayn ibn 'Ali al-Karabisi al-Baghdadi al-Schafi'i. Er beherrschte Jurisprudenz (Fiqh) und Überlieferungen (Hadith) und gehört zu jenen, die gesammelt und Werke verfasst haben. Er starb im Jahr 245 n. H., oder wie gesagt wird, im Jahr 248. Tabaqat al-Schafi'iyya al-Kubra 2/117-126. (41) In B: "al-adamiyyat" (menschliche Frauen). (42) In M ausgelassen. (43) In B: "fala" (so nicht).

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