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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 11 · Seite 324Abschnitt

Übersetzung · DE

Nach seiner Ansicht ist das Verbot feststehend, es sei denn, es klärt sich auf, dass er ein Mann ist; denn man kann sich nicht sicher sein, dass er nicht mahram (ein für die Ehe verbotener Verwandter) ist.

Kapitel: Wenn eine Frau Milch produziert, ohne dass ein Beischlaf stattgefunden hat, und sie damit ein Kind stillt, so verbreitet dies das Verbot nach der offenkundigsten der beiden Überlieferungen. Dies ist die Ansicht von Ibn Hamid, die Lehrmeinung von Malik, al-Thawri, al-Schafi'i, Abu Thawr, den Anhängern der Lehrmeinung (Ahl al-Ra'y) sowie jedem, von dem Ibn al-Mundhir dies überliefert; dies aufgrund des Wortes Allahs des Erhabenen: "und eure Mütter, die euch gestillt haben" (44). Und weil es die Milch einer Frau ist, hängt damit das Verbot zusammen, so wie wenn sie durch Beischlaf produziert worden wäre. Und weil die Milch der Frauen für die Ernährung von Kindern geschaffen wurde (45), und selbst wenn dies selten vorkommt, so ist ihre Gattung doch gewöhnlich. Die zweite Überlieferung besagt: Sie verbreitet das Verbot nicht; weil dies selten ist und es nicht üblich war, dass sie zur Ernährung von Kindern dient, daher ähnelt sie der Milch von Männern. Die erste Ansicht ist jedoch zutreffender.

Kapitel: Wenn ein Mann fünf Mütter seiner Kinder (Ummahat Awlad) hat, von denen er Milch hat, und ein Kind von jeder einzelnen von ihnen einmal gestillt wird, so werden sie nicht zu seinen Müttern, doch der Herr wird zu seinem Vater. Dies ist die Ansicht von Ibn Hamid; denn das Kind wurde fünfmal mit seiner Milch gestillt. Es gibt dazu eine andere Auffassung, nach der die Vaterschaft nicht feststeht; denn es ist ein Stillen, das die Mutterschaft nicht begründet hat, also begründet es auch nicht die Vaterschaft, ähnlich wie beim Stillen mit der Milch eines Mannes. Die erste Ansicht ist zutreffender; denn die Vaterschaft steht lediglich deshalb fest, weil das Kind von seiner Milch gestillt wurde, nicht deshalb, weil die Stillende seine Mutter wäre. Für die Anhänger von al-Schafi'i gibt es zwei Auffassungen wie diese. Und wenn (46) wir sagen, dass die Vaterschaft feststeht, so sind ihm die Stillenden verboten; denn er ist ihr Stiefsohn, und sie sind Frauen, mit denen sein Vater verkehrt hat. Und wenn ein Mann fünf Töchter hat und diese ein Kind stillen, jede von ihnen einmal, so werden sie nicht zu seinen Müttern. Wird der Mann sein Großvater und seine Kinder seine Onkel und Tanten mütterlicherseits (47)? Dazu gibt es zwei Auffassungen; die eine besagt, er wird zum Großvater, und ihr Bruder wird zum Onkel mütterlicherseits; denn für den gestillten Säugling sind (48) fünf Stillvorgänge mit der Milch seiner Töchter oder Schwestern vollendet, daher ähnelt es dem Fall, als ob es von einer einzigen Frau wäre.

Anmerkungen

(44) Sure al-Nisa' 23. (45) Im Original: "tukhlaqu" (sie werden geschaffen). (46) In B: "wa-in" (und wenn). (47) Im Original ausgelassen. (48) In B, M ausgelassen.

Arabisch (Quelle)

فعلى قولِه يثْبُتُ التَّحْريمُ، إلَّا أن يتَبَيَّنَ كَوْنُه رَجُلًا؛ لأنَّه لا يَأْمَنُ كَوْنَه مُحَرِّمًا.

فصل: وإن ثابَ لامْرأةٍ لَبَنٌ من غيرِ وَطْءٍ، فأرْضَعَتْ به طِفْلًا، نَشَرَ الحُرْمةَ، في أظْهَرِ الرِّوايتَيْنِ. وهو قولُ ابنِ حامدٍ، ومذهبُ مالكٍ، والثَّوْرِيِّ، والشافعيِّ، وأبي ثَوْرٍ، وأصْحابِ الرَّأْىِ، وكلِّ مَنْ يَحْفَظُ عنه ابنُ المُنْذِرِ؛ لقولِ اللَّه تعالى: {وَأُمَّهَاتُكُمُ اللَّاتِي أَرْضَعْنَكُمْ} (٤٤). ولأنَّه لَبَنُ امرأةٍ فتَعَلَّقَ به التَّحْريمُ، كما لو ثاب بوَطْءٍ، ولأنَّ الْبانَ النِّساءِ خُلِقَتْ (٤٥) لغِذَاءِ الأطْفالِ، وإن كان هذا نادِرًا، فجِنْسُه مُعْتادٌ. والرّواية الثانية، لا يَنْشُرُ الحُرْمَةَ؛ لأنَّه نادِرٌ، لم تَجْرِ العادةُ به لِتَغْذِيةِ الأطْفالِ، فأشْبهَ لبنَ الرِّجالِ. والأَوَّلُ أصَحُّ.

فصل: إذا كان لرجلٍ خَمْسُ أُمّهاتِ أَوْلادٍ، له منهنَّ لَبَنٌ، فارْتَضَعَ طِفْلٌ من كلِّ واحدةٍ منهنَّ رَضْعةً، لم يَصِرْنَ أُمَّهاتٍ له، وصارَ المَوْلَى أبًا له. وهذا قولُ ابنِ حامدٍ؛ لأنَّه ارْتَضَعَ من لَبَنِه خَمْسَ رَضَعاتٍ. وفيه وجهٌ آخَرُ، لا تَثْبُتُ الأُبُوَّةُ؛ لأنَّه رَضاعٌ لم يُثْبتِ الأُمُومةَ، فلم يُثْبِتِ الأُبُوَّةَ، كالارْتِضاعِ بلَبَنِ الرَّجُلِ. والأَوّلُ أصَحُّ؛ فإنَّ الأُبُوَّةَ إنَّما تَثْبُتُ لكَوْنِه رَضَعَ من لَبَنِه، لا لكَوْنِ المُرْضِعةِ أُمًّا له. ولأصْحابِ الشافعيِّ وَجْهان، كهذَيْن. وإذا (٤٦) قُلْنا بثُبُوتِ الأُيُوَّةِ، حَرُمَتْ عليه المُرْضِعاتُ؛ لأنَّه رَبِيبُهُنَّ، وهُنَّ مَوْطُوءاتُ أبِيه. وإن كان لِرَجُلٍ خَمْسُ بناتٍ، فأَرْضَعْن طِفْلًا، كلُّ واحدةٍ رَضْعةً، لم يَصِرْنَ أُمَّهاتٍ له. وهل يَصِيرُ الرجلُ جَدًّا له، وأَوْلادُه أخْوالًا له وخالاتٍ (٤٧)؟ على وَجْهَيْنِ؛ أحدهما، يَصِيرُ جَدًّا، وأخُوهُنَّ خالًا؛ لأنَّه قد (٤٨) كَمَلَ للمُرْتَضِعِ خَمْسُ رَضَعاتٍ من لَبَنِ بَناتِه أو أخَواتِه، فأشْبَهَ ما لو كان من واحدةٍ.

Anmerkungen

(٤٤) سورة النساء ٢٣.(٤٥) في الأصل: "تخلق".(٤٦) في ب: "وإن".(٤٧) سقط من: الأصل.(٤٨) سقط من: ب، م.

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