Und die andere Ansicht besagt: Dies steht nicht fest; denn sein Status als Großvater ist ein Zweig daraus, dass seine Tochter Mutter ist, und sein Status als Onkel mütterlicherseits ist ein Zweig daraus, dass seine Schwester Mutter ist, und da dies nicht feststeht, steht auch der abgeleitete Status nicht fest. Diese Auffassung ist in dieser Frage vorzuziehen; denn die Ableitung ist hier gegeben, anders als in der vorherigen Frage. Wenn wir sagen: "Ihr Bruder wird zum Onkel mütterlicherseits", so steht die Verwandtschaft als Onkel mütterlicherseits in Bezug auf keine von ihnen fest; denn er wurde nicht (49) fünfmal mit der Milch ihrer Schwestern gestillt, aber es kommt ein Verbot in Betracht, weil insgesamt fünf Stillvorgänge mit verbotener Milch zusammengekommen sind. Und wenn für das Kind (50) fünf Stillvorgänge mit der Milch seiner Mutter, seiner Schwester, seiner Tochter, seiner Ehefrau und der Ehefrau seines Vaters vollendet wurden, von jeder (51) einen Stillvorgang, so wird dies nach den zwei Auffassungen beurteilt.
Kapitel: Wenn eine Frau Milch von einem Ehemann hat und sie damit (51) ein Kind dreimal stillt, dann ihre Milch versiegt, sie einen anderen heiratet, von diesem Milch bekommt und sie das Kind damit zweimal stillt, so wird sie zur Mutter für ihn, ohne dass uns ein Dissens unter denen bekannt ist, die sagen, dass fünf Stillvorgänge ein Verbot begründen. Keiner der beiden Ehemänner wird dadurch zum Vater für ihn; denn er hat die Anzahl der Stillvorgänge mit der Milch des jeweiligen Mannes nicht vollendet. Für beide Männer wird er jedoch verboten, weil er der Stiefsohn der Frau ist, nicht weil er ihr gemeinsames Kind wäre (53).
1372 - Frage: Er sagte: (Und wenn er seine Ehefrau dreimal verstößt, während sie Milch von seinem Kind hat, und sie dann einen gestillten Säugling heiratet und ihn stillt, so wird sie ihm verboten. Dann heiratet sie einen anderen, er vollzieht die Ehe mit ihr, dann verstößt er sie oder stirbt, so ist es dem Ersten nicht erlaubt, sie zu heiraten; denn sie ist zu einer der Ehefrauen der Söhne geworden, nachdem sie den Säugling gestillt hat, den sie geheiratet hat.)
Diese Frage ist eine Unterfrage der vorangegangenen, nämlich dass der gestillte Säugling zum Sohn des Mannes wird, dessen Milch durch den Geschlechtsverkehr mit ihr entstanden ist. Als diese Frau also einen Säugling heiratete und ihn dann mit der Milch ihres geschiedenen Mannes stillte, wurde er zum Sohn ihres geschiedenen Mannes, weshalb sie für ihn verboten wurde; denn sie ist nun dessen Mutter. Da sie von ihm getrennt wurde und zuvor seine Ehefrau war, wurde sie nun zur Ehefrau des Sohnes ihres geschiedenen Mannes, womit sie für den Ersten dauerhaft verboten ist; da sie zu den Ehefrauen seiner Söhne wurde.
(49) In M: "yurdi'" (er stillt). (50) In B: "al-tifla" (das Kind [Akkusativ]). (51) Im Original ausgelassen. (52) In A, M: "likawnihi" (weil er...). (53) In B: "waladan lahuma" (ein Kind für sie beide).
والآخرُ، لا يَثْبُتُ ذلك؛ لأنَّ كَوْنَه جَدًّا فَرْعُ كَوْنِ ابْنَتِه أُمًا، وكَوْنَه خالًا فَرْعُ كَوْنِ أُخْتِه أُمًّا، ولم يَثْبُتْ ذلك، فلا يثْبُتُ الفَرْعُ. وهذا الوجهُ يتَرَجَّحُ في هذه المسألةِ؛ لأنَّ الفَرْعِيَّةَ مُتَحَقِّقةٌ، بخلافِ التي قبلَها. فإن قُلْنا: يَصِيرُ أخُوهُنَّ خالًا. لم تَثْبُت الخُئُولةُ في حَقِّ واحدةٍ منهنَّ؛ لأنَّه لم يَرْتَضِعْ (٤٩) من لَبَنِ أخَواتِها خَمْسَ رَضَعاتٍ، ولكن يَحْتَمِلُ التَّحْريمَ؛ لأنَّه قد اجْتَمَع من اللَّبَنِ المُحَرِّمِ خَمْسُ رَضَعاتٍ. ولو كَمَلَ للطِّفلِ (٥٠) خَمْسُ رَضَعاتٍ من أُمِّه وأُخْتِه وابْنَتِه وزَوْجَتِه وزَوْجةِ أبِيه، من كلِّ (٥١) واحدةٍ رَضْعةٌ، خُرِّجَ علي الوَجْهَيْنِ.
فصل: إذا كان لِامرأةٍ لَبَنٌ من زَوْجٍ، فأرْضَعَتْ به (٥١) طِفْلًا ثلاثَ رَضعاتٍ، وانْقَطَعَ لَبَنُهَا، فتزَوَّجَتْ آخرَ، فصار لها منه لَبَنٌ، فأرْضَعَتْ منه الصَّبِيَّ رَضْعَتَيْنِ، صارت أُمًّا له، بغيرِ خلافٍ عَلِمْناه عندَ القائِلينَ بأنَّ الخَمْسَ مُحَرِّماتٌ، ولم يَصِرْ واحدٌ من الزَّوْجَيْنِ أبًا له؛ لأنَّه لم يُكْمِلْ عَدَدَ الرَّضاعِ من لَبَنِه، ويَحْرُمُ على الرَّجُلَينِ؛ بكَوْنِه (٥٢) رَبِيبَها، لا لكَوْنِه وَلَدَهُما (٥٣).
١٣٧٢ - مسألة؛ قال: (ولَوْ طَلَّقَ زَوْجَتَهُ ثَلَاثًا، وهِىَ تُرْضِعُ مِنْ لَبَنِ وَلَدِهِ، فَتَزَوَّجَتْ بِصَبِيٍّ مُرْضَعٍ، فأَرْضَعَتْه، فحَرُمَتْ عَلَيْهِ، ثُمَّ تَزَوَّجَتْ بآخَرَ، ودَخَلَ بِهَا وَوَطِئَها، ثُمَّ طَلَّقَهَا، أوْ مَاتَ عَنْها، لَمْ يَجُزْ أنْ يتَزَوَّجَها الأوَّلُ؛ لأنَّهَا صَارَتْ مِنْ حَلَائِلِ الْأبْنَاءِ لَمَّا أرْضَعَتِ الصَّبِيَّ الَّذِى تزَوَّجَتْ بِهِ)
هذه المسألةُ من فروع المسألةِ التي قبلَها، وهو أنَّ المُرْتَضِعَ يَصِيرُ ابْنًا للرَّجُلِ الذي ثابَ اللَّبَنُ بوَطْئِه. فهذه المرأةُ لمَّا تَزَوَّجَتْ صَبِيًّا، ثم أرْضَعَتْه بلَبَنِ مُطَلِّقِها، صار ابْنًا
(٤٩) في م: "يرضع".(٥٠) في ب: "الطفل".(٥١) سقط من: م.(٥٢) في أ، م: "لكونه".(٥٣) في ب: "ولدا لهما".