ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 11 · Seite 326Abschnitt

Übersetzung · DE

Für ihren geschiedenen Ehemann, wodurch sie für ihn verboten wurde, da sie nun seine Mutter ist. Da sie von ihm getrennt wurde und zuvor seine Ehefrau war, wurde sie nun zur Ehefrau des Sohnes ihres geschiedenen Ehemannes, womit sie für den Ersten dauerhaft verboten ist, da sie zu den Ehefrauen seiner Söhne wurde. Wenn eine Frau einen Säugling heiratet, an ihm einen Mangel feststellt und die Ehe auflöst, dann einen Erwachsenen heiratet, von diesem Milch bekommt und damit den Säugling fünfmal stillt, so wird sie für ihren Ehemann verboten, da sie zu einer der Ehefrauen seiner Söhne wurde. Wenn ein Mann die Mutter seines Kindes oder seine Sklavin mit einem minderjährigen Sklaven verheiratet und sie diesen mit der Milch ihres Herrn fünfmal stillt, so wird die Ehe aufgelöst und sie ist für ihren Herrn dauerhaft verboten, da sie zu den Ehefrauen seiner Söhne wurde. Wenn der Säugling jedoch frei ist, ist dieser Fall nicht vorstellbar und seine Eheschließung wäre nicht gültig, da eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Eheschließung eines Freien mit einer Sklavin die Befürchtung der Unzucht (ʿAnat) ist, was bei einem Kind nicht gegeben ist. Wenn er sie dennoch heiratet, ist die Ehe ungültig, und wenn sie ihn stillt, wird sie für ihren Herrn nicht verboten, da er in Wahrheit kein Ehemann ist.

Kapitel: Wenn ein Mann seine Ehefrau verstößt, sie aber noch Milch von ihm hat, und sie dann einen anderen heiratet, so gibt es fünf Zustände: Erstens, die Milch des Ersten bleibt in ihrem Zustand bestehen, sie nimmt weder zu noch ab, und sie bringt vom Zweiten kein Kind zur Welt. In diesem Fall gehört die Milch dem Ersten, unabhängig davon, ob sie vom Zweiten schwanger ist oder nicht. Wir kennen hierin keinen Dissens, da die Milch dem Ersten gehörte und nichts Neues hinzugekommen ist, was sie dem Zweiten zuordnen würde, also bleibt sie dem Ersten. Zweitens, dass sie nicht vom Zweiten schwanger wird, [so gehört sie dem Ersten], ungeachtet dessen, ob sie zunimmt oder nicht, oder ob sie versiegt und wiederkehrt oder nicht versiegt. Drittens, dass sie vom Zweiten gebärt, dann gehört die Milch ausschließlich ihm. Ibn al-Mundhir sagte: "Jeder der Gelehrten, von dem ich dies bewahrt habe, ist sich darüber einig." Dies ist auch die Auffassung von Abu Hanifa und asch-Schafiʿi, egal ob sie zunimmt oder nicht, oder ob sie unterbrochen oder durchgehend ist; denn die Milch des Ersten wird durch die Geburt vom Zweiten unterbrochen, da das Bedürfnis des Neugeborenen nach der Milch verhindert, dass sie für jemand anderen bestimmt ist. Der vierte Zustand: Die Milch des Ersten bleibt bestehen und nimmt durch die Schwangerschaft vom Zweiten zu. In diesem Fall gehört die Milch ihnen beiden, nach der Auffassung unserer Gefährten.

Anmerkungen

(1) Das Wort "wa" (und) fehlt in M. (2) In B: "wa-la" (und nicht). (3) Ausgelassen in B. (4) Ausgelassen im Original, in A und M.

Arabisch (Quelle)

لمُطَلِّقِها فحَرُمَتْ عليه؛ لأنَّها أُمُّه، وبانَتْ منه، وكانت زَوْجةً له، فصارتْ زَوْجةً لِابْنِ مُطَلِّقِها، فَحَرُمَتْ على الأوَّلِ على التَّأْبِيدِ؛ لكَوْنها صارَتْ من حَلائلِ أَبْنائِه. ولو تزَوَّجَتِ امرأةً صَبِيًّا، فوَجَدَتْ به عَيْبًا، ففَسَختْ نِكاحَه، ثم تزَوَّجَتْ كبيرًا، فصارَ لها منه لَبَنٌ، فأرْضَعَتْ به الصَّبِيَّ خَمْسَ رَضَعاتٍ، حَرُمَتْ على زَوْجِها؛ لأنَّها صارت من حَلائلِ أبْنائِه. ولو زَوّجَ الرَّجُلُ أُمَّ وَلَدِه أو أمَتَه بصَبِيٍّ مَمْلوكٍ، فأرْضَعَتْه بلَبَنِ سَيِّدِها خَمْسَ رَضَعاتٍ، انْفَسَخَ نِكاحُه، وحَرُمَتْ على سَيِّدِها على التَّأْبيدِ؛ لأنَّها صارَتْ من حلائلِ أبنائِه. فإن كان الصَّبِيُّ حُرًّا، لم يُتَصَوَّرْ هذا الفَرْعُ، ولم (١) يَصِحَّ نِكاحُه؛ لأنَّ مِن شَرْطِ جَوَازِ نِكاحِ الحُرِّ الأمَةَ، خَوْفَ العَنَتِ، ولا يُوجَدُ ذلك في الطِّفْلِ، فإن تَزَوَّجَ بها كان النكاحُ فاسِدًا، وإن أرْضَعَتْه، لم تَحْرُمْ على سَيِّدِها؛ لأنَّه ليس بزَوْجٍ في الحقيقةِ.

فصل: وإذا طَلَّقَ الرجلُ زَوْجَتَه، ولها منه لَبَنٌ، فتَزَوَّجَتْ آخَرَ، لم يَخْلُ من خمسةِ أحْوالٍ؛ أحدها، أن يَبْقَى لَبَنُ الأوَّلِ بحالِه، لم يَزِدْ ولم يَنْقُصْ، ولم تَلِدْ من الثاني، فهو للأوَّلِ، سَواءٌ حَمَلَتْ من الثاني أو لم تَحْمِلْ. لا (٢) نعلمُ فيه خلافًا؛ لأنَّ اللَّبَنَ كان للأوَّلِ، ولم يتَجَدَّدْ ما يَجْعَلُه من الثاني، فبَقِىَ للأوَّلِ. الثاني، أن لا تَحْمِلَ من الثاني، [فهو للأوَّلِ] (٣)، سَواءٌ زاد أو لم يَزِدْ، أو انْقَطَعَ ثم عاد أو لم يَنْقَطِعْ. الثالث، أن تَلِدَ من الثاني، فاللَّبَنُ له خاصّةً. قال ابنُ المُنْذِرِ: أجْمَعَ على هذا كلُّ مَنْ أحْفَظُ عنه [من أهلِ العلمِ] (٤). وهو قولُ أبي حنيفةَ والشافعيِّ، سَواءٌ زادَ أو لم يَزِدْ، انْقَطَعَ أو اتَّصَلَ؛ لأنّ لَبَنَ الأوَّلِ يَنْقَطِعُ بالوِلادةِ من الثاني، فإنَّ حاجةَ المولودِ إلى اللَّبَنِ تَمْنَعُ كونَه لغيرِه. الحال الرابع، أن يكونَ لَبَنُ الأوَّلِ باقيًا، وزادَ بالحَمْلِ من الثاني، فاللَّبَنُ منهما جميعًا، في قولِ أصحابِنا

Anmerkungen

(١) سقطت الواو من: م.(٢) في ب: "ولا".(٣) سقط من: ب.(٤) سقط من: الأصل، أ، م.

ZurückBand 11 · Seite 326Weiter
Zurück11·326Weiter