Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1373 - Rechtsproblem: Er sagte: Falls er eine Erwachsene und eine Minderjährige heiratet und die Ehe mit der Erwachsenen nicht vollzieht, bis sie die Minderjährige innerhalb der Zweijahresfrist stillt, so wird die Erwachsene ihm verboten und die Ehe mit der Minderjährigen bleibt gültig. Falls er die Ehe mit der Erwachsenen bereits vollzogen hatte, werden beide ihm verboten. · ShamelaTranslate