Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1374 - Rechtsproblem: Er sagte: Falls er eine Erwachsene und zwei Minderjährige heiratet und die Erwachsene die zwei Minderjährigen stillt, so wird die Erwachsene ihm verboten, die Ehe mit den zwei Minderjährigen wird annulliert, er schuldet der Erwachsenen keine Mitgift, er kann von ihr die Hälfte der Mitgift der beiden Minderjährigen zurückfordern und er darf eine der beiden heiraten, wen er möchte. · ShamelaTranslate