ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 11 · Seite 339Abschnitt

Übersetzung · DE

damit beide gleichzeitig saugen, oder sie ihre Milch in ein Gefäß melkt und beide damit tränkt, so wird die Ehe mit allen aufgelöst; denn sie sind dadurch Schwestern in seiner Ehe geworden. Er hat das Recht, jede der jüngeren Frauen zu heiraten, die er möchte, denn ihr Verbot ist ein Verbot aufgrund einer Zusammenführung (in der Ehe), nicht aufgrund eines dauerhaften Verbots, da sie lediglich Stieftöchter sind, deren Mutter er nicht beigeschlafen hat. Wenn er jedoch der älteren Frau bereits beigeschlafen hat, werden alle dauerhaft für ihn verboten, da sie Stieftöchter sind, deren Mutter er beigeschlafen hat. Dies gilt nach der ersten Überlieferung (Riwaya). Nach der anderen Überlieferung wird, sobald sie die erste stillt, deren Ehe und die Ehe mit der älteren Frau aufgelöst, weil sie deren Mutter geworden ist und beide (Mutter und Tochter) in seiner Ehe zusammengekommen sind. Wenn sie dann die zweite stillt, wird deren Ehe nicht aufgelöst, da sie die einzige (in der Ehe) durch das Stillen ist. Wenn sie dann die dritte stillt, werden beide zu Schwestern, und ihre Ehen werden aufgelöst.

Abschnitt: Wenn die Tochter der älteren Frau sie stillt, verhält es sich so, als ob ihre Mutter sie gestillt hätte. Wenn sie drei Töchter hat und jede von ihnen eine der Ehefrauen aus der Gruppe der jüngeren Frauen stillt, wird die ältere Frau durch das Stillen der ersten von ihnen verboten, und er kann von der Stillenden den Betrag zurückfordern, der ihm als deren Brautgabe (Mahr) auferlegt wurde, da sie ihre Ehe verdorben hat. Die Ehe der jüngeren Frauen wird jedoch nicht aufgelöst, da sie nicht zu Schwestern geworden sind, sondern sie sind lediglich Cousinen mütterlicherseits. Nach der anderen Überlieferung wird die Ehe der zuerst gestillten Frau aufgelöst, weil sie mit ihrer Großmutter in der Ehe zusammenkam; die Ehe der beiden letzten bleibt bestehen, und er fordert den Betrag der Brautgabe, der ihm für diejenige, deren Ehe verdorben wurde, auferlegt wurde, von derjenigen zurück, die sie gestillt hat. Wenn er der älteren Frau bereits beigeschlafen hat, werden alle dauerhaft für ihn verboten, und er fordert von jeder derjenigen, die sie gestillt hat, den Betrag zurück, der ihm an Brautgabe für sie auferlegt wurde. Wenn wir sagen, dass er die Brautgabe der älteren Frau zurückfordert, dann fordert er sie von der ersten Stillenden zurück, da sie es war, die deren Ehe verdarb.

Anmerkungen

(4) Fehlt im Original. (5) In M: "irtada'at" (sie wurde gestillt). (6) Fehlt im Original. (7) In M: "wa-law" (und wenn). (8) In B: "ummahat" (Mütter). (9) In B: "afsad" (er/sie verdarb). (10) Fehlt in B. (11) Im Original: "al-mahr" (die Brautgabe).

ZurückBand 11 · Seite 339Weiter
Zurück11·339Weiter