1376 - Frage: Er sagte: (Wenn eine einzige Frau über das Stillen bezeugt, ist die Ehe verboten, sofern sie glaubwürdig ist. Es wurde von Abu Abdullah, möge Allah ihm gnädig sein, eine andere Überlieferung berichtet: Wenn sie glaubwürdig ist, wird sie zur Eidesleistung aufgefordert; wenn sie jedoch eine Lügnerin ist, wird kein Jahr vergehen, bis ihre Brüste weiß werden. Er stützte sich dabei auf die Aussage von Ibn Abbas, möge Allah mit beiden zufrieden sein (1)).
Das Gesamtergebnis ist, dass das Zeugnis einer einzigen Frau im Fall des Stillens akzeptiert wird, sofern sie glaubwürdig ist. Dies sagten auch Tawus, al-Zuhri, al-Awza'i, Ibn Abi Dhi'b und Sa'id ibn Abd al-Aziz. Von Ahmad gibt es eine weitere Überlieferung: Es wird nur das Zeugnis von zwei Frauen akzeptiert. Dies ist die Ansicht von al-Hakam; denn Männer sind vollkommener als Frauen; und es wird [nur das Zeugnis von] zwei Männern akzeptiert, daher sind die Frauen erst recht so zu behandeln. Von Ahmad gibt es eine dritte Überlieferung, dass das Zeugnis einer einzigen Frau akzeptiert wird, wobei sie zusätzlich zu ihrem Zeugnis einen Eid leisten muss. Dies ist die Ansicht von Ibn Abbas und Ishaq; denn Ibn Abbas sagte bezüglich einer Frau, die behauptete, sie habe einen Mann und seine Familie gestillt: Wenn sie glaubwürdig ist, soll sie einen Eid leisten und er soll sich von seiner Frau trennen (3). Er sagte: Wenn sie eine Lügnerin ist, wird kein Jahr vergehen, bis ihre Brüste weiß werden (4). Das bedeutet: Sie wird an ihnen von der Weißfleckenkrankheit (Vitiligo) befallen werden, als Strafe für ihre Lüge. Dies ist durch keinen Analogieschluss (Qiyas) begründet, und kein bloßer Verstand kann darauf kommen, daher ist es offensichtlich, dass er dies nur aufgrund einer Offenbarung (Tawqif) sagt. 'Ata', Qatada und al-Shafi'i sagten: Es werden von den Frauen nicht weniger als vier akzeptiert; denn alle zwei Frauen gelten als ein Mann. Die Anhänger der rationalistischen Schule (Ashab al-Ra'y) sagten: Es wird darin nur das Zeugnis von zwei Männern akzeptiert, oder von einem Mann und zwei Frauen. Dies wurde von Umar berichtet; aufgrund des Wortes Allahs, des Erhabenen: {und nehmt zwei Zeugen von euren Männern; wenn es aber keine zwei Männer sind, dann ein Mann und zwei Frauen} (5). Unser Beweis ist das, was Uqba ibn al-Harith überlieferte: Er sagte: Ich heiratete Umm Yahya, die Tochter von Abu Ihab, dann kam eine schwarze Sklavin und sagte: Ich habe euch beide gestillt. Da kam ich zum Propheten - Friede und Segen Allahs seien auf ihm - und erwähnte ihm das.
(1) Im Original, A, B: "ʿanhu" (von ihm). (2) Fehlt in B. (3) Im Original: "ahlahu" (seine Familie). (4) Von Abd al-Razzaq herausgegeben, im Kapitel: "Das Zeugnis einer Frau über das Stillen", aus dem Buch der Ehescheidung. Al-Musannaf 7/482, 483. (5) Sure al-Baqara 282.
١٣٧٦ - مسألة؛ قال: (وَإذَا شَهِدَت امْرَأَةٌ وَاحِدَةٌ عَلَى الرَّضَاعِ، حَرُمَ النِّكَاحُ إذَا كَانَتْ مَرْضِيَّةً. وقَدْ رُوِىَ عَنْ أبِى عَبْدِ اللهِ، رَحِمَهُ اللهُ، رِوَايَةٌ أُخْرَى: إنْ كَانَتْ مَرْضِيَّةً اسْتُحْلِفَتْ، فإنْ كَانَتْ كَاذِبةً، لم يَحُلِ الْحَوْلُ حَتَّى تَبْيَضَّ ثَدْيَاهَا، وذَهَبَ في ذلِكَ إلَى قَوْلِ ابْنِ عَبَّاسٍ، رَضِىَ اللهُ عَنْهُمَا (١))
وجملةُ ذلك أنَّ شَهادَةَ المرأةِ الواحدةِ مَقْبُولةٌ في الرَّضَاعِ، إذا كانتْ مَرْضِيَّةً. وبهذا قال طَاوُسٌ، والزُّهْرِىُّ، والأَوْزَاعِىُّ، وابنُ أبي ذِئْب، وسعيدُ بن عبد العزيزِ. وعن أحمد، روايةٌ أُخْرَى: لا يُقْبَلُ إلَّا شَهادَةُ امْرأتَيْنِ. وهو قولُ الحَكَمِ؛ لأنَّ الرِّجَالَ أكْمَلُ من النِّساءِ؛ ولا يُقْبَلُ [إلَّا شَهادَةُ] (٢) رَجُلَيْنِ، فالنِّساءُ أَوْلَى. وعن أحمدَ، رِوايةٌ ثالثةٌ، أنَّ شَهادَةَ المرأةِ الواحدةِ مَقْبُولَةٌ، وتُسْتَحْلَفُ مع شَهادَتِها. وهو قولُ ابن عباسٍ، وإسحاقَ؛ لأنَّ ابنَ عباسٍ قال، في امرأةٍ زَعَمَتْ أنَّها أرْضَعَتْ رَجُلًا وأهْلَه، فقال: إن كانتْ مَرْضِيَّةً، اسْتُحْلِفَتْ، وفارَقَ امْرَأتَه (٣). وقال: إن كانت كاذِبةً، لم يَحُلِ الحَوْلُ حتى تَبْيَضَّ ثَدْياها (٤). يعني يُصِيبُها فيها بَرَصٌ، عُقُوبةً على كَذِبِها. وهذا لا يَقْتَضِيه قِياسٌ، ولا يَهْتَدِى إليه رأىٌ، فالظَّاهرُ أنَّه لا يَقُولُه إلَّا تَوْقِيفًا. وقال عطاءٌ، وقَتادةُ، والشافعيُّ: لا يُقْبَلُ من النِّساءِ أقَلُّ من أرْبَعٍ؛ لأنَّ كلَّ امرأتينِ كرَجُلٍ. وقال أصْحابُ الرَّأْىِ: لا يُقْبَلُ فيه إلَّا رَجُلان، أو رَجُلٌ وامْرأتانِ. ورُوِىَ ذلك عن عمرَ؛ لقولِ اللَّه تعالى: {وَاسْتَشْهِدُوا شَهِيدَيْنِ مِنْ رِجَالِكُمْ فَإِنْ لَمْ يَكُونَا رَجُلَيْنِ فَرَجُلٌ وَامْرَأَتَانِ} (٥). ولَنا، ما رَوَى عُقْبَةُ بن الحارثِ، قال: تَزَوَّجْتُ أُمَّ يحيى بنتَ أبي إهابٍ، فجاءت أمةٌ سَوْداءُ، فقالت: قد أرْضَعْتُكُما. فأتَيْتُ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، فذكَرْتُ
(١) في الأصل، أ، ب: "عنه".(٢) سقط من: ب.(٣) في الأصل: "أهله".(٤) أخرجه عد الرزاق، في: باب شهادة امرأة على الرضاع، من كتاب الطلاق. المصنف ٧/ ٤٨٢، ٤٨٣.(٥) سورة البقرة ٢٨٢.