Dies dazu, worauf er sagte: „Wie denn, wo sie doch dies behauptet hat!“ Einstimmig überliefert (6). In einer bei al-Nasa'i überlieferten Fassung heißt es: Ich kam zu ihm von vorne und sagte: „Sie ist eine Lügnerin.“ Er sagte: „Wie denn, wo sie doch behauptet hat, dass sie euch beide gestillt hat! Gib sie frei.“ Dies weist auf die Genüge einer einzigen Frau hin. Al-Zuhri sagte: Während der Zeit von Uthman wurde unter Bewohnern von Häusern aufgrund des Zeugnisses einer Frau bezüglich des Stillens die Ehe getrennt (7). Al-Awza'i sagte: Uthman trennte zwischen vier (Männern) und ihren Frauen aufgrund des Zeugnisses einer einzigen Frau (8) bezüglich des Stillens (7). [Al-Sha'bi sagte: Die Richter pflegten zwischen Mann und Frau aufgrund des Zeugnisses einer einzigen Frau bezüglich des Stillens zu trennen] (10). Dies, weil dies ein Zeugnis über eine intime Angelegenheit (ʿAwra) ist, weshalb darin das Zeugnis von Frauen allein akzeptiert wird, wie bei der Geburt. Und (argumentierend) gegen al-Shafi'i: Es ist eine Angelegenheit, bei der die Aussage von Frauen allein akzeptiert wird, daher wird darin das Zeugnis [einer einzelnen Frau akzeptiert, wie bei der Nachricht (Khabar).]
Kapitel: Es wird darin das Zeugnis der stillenden Frau über ihre eigene Handlung akzeptiert, aufgrund dessen, was wir vom Hadith des Uqba erwähnt haben, [dass] (15) die schwarze Sklavin sagte: „Ich habe euch beide gestillt.“ Der Prophet - Friede und Segen Allahs seien auf ihm - akzeptierte ihr Zeugnis. Weil dies eine Handlung ist, aus der sie keinen beabsichtigten Nutzen zieht und durch die sie keinen Schaden von sich abwendet, wurde ihr Zeugnis darüber akzeptiert, wie bei der Handlung eines anderen. Wenn eingewendet wird: „Sie macht dadurch das Alleinsein mit ihm und das Reisen mit ihm erlaubt und wird für ihn zu einer unantastbaren Verwandten (Mahram).“ So sagen wir: Dies gehört nicht zu den beabsichtigten Dingen, aufgrund derer ein Zeugnis abgewiesen wird. Siehst du denn nicht, dass
(6) Deren Überlieferungsnachweis wurde bereits auf Seite 310 aufgeführt. (7) Von Abd al-Razzaq über al-Zuhri herausgegeben, im Kapitel: „Das Zeugnis einer Frau über das Stillen“, aus dem Buch der Ehescheidung. Al-Musannaf 7/482. (8) Fehlt in A, B, M. (9) In M: „tufarriqu“ (sie trennten). (10) Fehlt im Original. Kommentar der Redaktion. (11) In M: „faqubila“ (wurde akzeptiert). (12) In M: „fima“ (in dem). (13) In A, M: „faqubila“ (wurde akzeptiert). (14) Fehlt in B. Kommentar der Redaktion. (15) In A: „wa-li-anna“ (und weil).