Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1379 - Rechtsfrage: Abū al-Qāsim, möge Allah der Allmächtige Erbarmen mit ihm haben, sagte: (Der Ehemann ist verpflichtet, für den Unterhalt seiner Ehefrau aufzukommen, in einem Maße, auf das sie angewiesen ist, sowie für ihre Kleidung.) · ShamelaTranslate