„{...entweder ein Festhalten in rechtlicher Weise oder ein Entlassen in Güte} (Sure al-Baqara, 229). Und die Schädigung gehört nicht zur rechtlichen Gemeinschaft.
1300 – Problem: Er sagte: (Und die Fai' ist der Geschlechtsverkehr.)
Hierüber besteht, Gott sei Dank, keine Meinungsverschiedenheit. Ibn al-Mundhir sagte: Alle Gelehrten, von denen wir es bewahrt haben, sind sich einig, dass die Fai' der Geschlechtsverkehr ist. Ebenso sagte es Ibn Abbas. Dies wurde auch von Ali und Ibn Mas'ud überliefert. Und dies vertraten Masruq, Ata', al-Sha'bi, al-Nakha'i, Sa'id ibn Jubair, al-Thawri, al-Awza'i, al-Shafi'i, Abu Ubaida und die Anhänger der Lehrmeinung (Ahl al-Ra'y), sofern kein Entschuldigungsgrund vorlag. Der Ursprung der Fai' ist die Rückkehr, weshalb der Schatten nach dem Sonnenhöchststand Fai' genannt wird, weil er vom Westen zum Osten zurückgekehrt ist. Der Geschlechtsverkehr des Muli (Eidesleistenden auf Enthaltsamkeit) wurde als Fai' bezeichnet, weil es eine Rückkehr zum Vollzug dessen ist, was er unterlassen hatte. Das Mindestmaß an Geschlechtsverkehr, durch das die Fai' zustande kommt, ist das Verschwinden der Eichel (Hashafa) in der Scheide, denn die rechtlichen Bestimmungen des Geschlechtsverkehrs hängen daran. Wenn er außerhalb der Scheide oder im After verkehrt, so ist dies keine Fai'; denn dies ist kein Gegenstand, auf dessen Unterlassung er geschworen hat, und der Schaden wird durch diese Handlung nicht behoben.
Abschnitt: Wenn er die Rückkehr (Fai') vollzieht, trifft ihn nach Auffassung der Mehrheit der Gelehrten die Sühneleistung (Kaffara). Dies wurde von Zaid und Ibn Abbas überliefert. Dies vertraten auch Ibn Sirin, al-Nakha'i, al-Thawri, Qatada, Malik, die Gelehrten von Medina, Abu Ubaid, die Anhänger der Lehrmeinung (Ahl al-Ra'y) und Ibn al-Mundhir. Dies ist auch die offensichtliche Lehrmeinung von al-Shafi'i. Er hat eine weitere Auffassung: Es treffe ihn keine Sühneleistung. Dies ist die Auffassung von al-Hasan. Al-Nakha'i sagte: Sie pflegten dies zu sagen, denn Allah der Erhabene sagte: {Doch wenn sie zurückkehren, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig} (Sure al-Baqara, 226). Qatada sagte: Dieser (al-Hasan) widersprach den Leuten. Wir aber stützen uns auf das Wort Allahs des Erhabenen: {Doch Er wird euch für das belangen, was ihr an Eiden bekräftigt habt. Die Sühne dafür ist die Speisung von zehn Bedürftigen...} bis hin zu Seinem Wort: {...das ist die Sühne für eure Eide, wenn ihr geschworen habt} (Sure al-Ma'ida, 89). Und Er, der Preisgekrönte, sagte: {Allah hat euch die Auflösung eurer Eide vorgeschrieben} (Sure al-Tahrim, 2). Und der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – sagte: „Wenn du einen Eid schwörst und dann etwas anderes als besser als diesen erkennst, so tue das, was besser ist, und leiste Sühne für deinen Eid.“ (Dies ist ein übereinstimmend überlieferter Hadith). Zudem ist er jemand, der einen Eid geleistet und diesen gebrochen hat, daher ist die Sühne für ihn bindend, so als ob er geschworen hätte, eine religiöse Pflicht zu unterlassen und sie dann doch vollzog. Die Vergebung schließt die Sühneleistung nicht aus, denn Allah der Erhabene hat Seinem Gesandten – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – seine früheren und späteren Sünden vergeben, und er pflegte dennoch zu sagen: „Ich schwöre bei Allah, ich leiste keinen Eid, bei dem ich etwas anderes als besser erkenne, ohne dass ich das tue, was besser ist, und ihn (den Eid) auflöse.“ (Dies ist ein übereinstimmend überlieferter Hadith).
(34) Sure al-Baqara, 229. (1) In M: „raja'a“ (er kehrte zurück). (2) Sure al-Baqara, 226.
{فَإِمْسَاكٌ بِمَعْرُوفٍ أَوْ تَسْرِيحٌ بِإِحْسَانٍ} (٣٤). وليس الإِضْرَارُ مِن المُعاشَرَةِ بِالمَعْرُوفِ.
١٣٠٠ - مسألة؛ قال: (وَالفَيْئَةُ: الجِماعُ)
ليس فى هذا اختلافٌ بحمدِ اللَّهِ. قال ابنُ المُنْذِرِ: أجْمَعَ كلُّ مَنْ نَحْفَظُ عنه من أهلِ العلمِ، على أَنَّ الفَىْءَ الجماعُ. كذلك قال ابنُ عَبَّاسٍ. ورُوِىَ ذلكَ عن علىٍّ، وابنِ مسعودٍ. وبه قال مَسْرُوقٌ، وعَطاءٌ، والشَّعْبِىُّ، والنَّخَعِىُّ، وسعيدُ بنُ جُبَيْرٍ، والثَّوْرِىُّ، والأوْزَاعِىُّ، والشَّافِعِىُّ، وأبو عُبَيْدَةَ، وأصحابُ الرَّأْىِ، إذا لم يكُنْ عُذْرٌ. وأصلُ الفَىْءِ الرُّجُوعُ، ولذلك يُسَمَّى الظِّلُّ بعدَ الزَّوالِ فَيْئًا؛ لأنَّه رَجَعَ مِنَ المَغْرِب إلى المشْرِق، فسُمِّىَ الجِماعُ من المُولِى فَيْئَةً؛ لأنَّه رُجُوعٌ (١) إلى فِعْلِ ما تَرَكَه. وَأَدْنَى الوَطْءِ الَّذِى تَحْصُل به الفيئةُ، أَنْ تَغِيبَ الحَشَفَةُ فى الفَرْجِ؛ فإنَّ أحْكامَ الوَطْءِ تَتَعَلَّقُ به. ولو وَطِئَ دونَ الفَرْجِ، أو فِى الدُّبُرِ، لم يكُنْ فيئةً؛ لِأنَّه ليس بمَحْلوفٍ على تَرْكِه، ولا يزُولُ الضَّرَرُ بفِعْلِه.
فصل: وإذا فاءَ، لَزِمَتْه الكفَّارةُ، فى قولِ أكْثَرِ أهلِ العلمِ. رُوِىَ ذلك عن زيدٍ، وابنِ عباسٍ. وبه قال ابنُ سِيرِينَ، والنَّخعِىُّ، والثَّوْرِىُّ، وقَتادَةُ، ومالِكٌ، وأهلُ المدينةِ، وأبو عُبَيْدٍ، وأصحابُ الرَّأْىِ، وابنُ المُنْذِرِ. وهو ظاهِرُ مَذْهبِ الشَّافِعِىِّ. وله قولٌ آخَرُ: لا كفَّارَةَ عليه. وهو قولُ الحسنِ. وقال النَّخَعِىُّ: كانوا يقُولون ذلك؛ لِأنَّ اللَّهَ تعالى قال: {فَاءُوا فَإِنَّ اللَّهَ غَفُورٌ رَحِيمٌ} (٢). قال قَتادَةُ: هذا خالَفَ النَّاسَ. يعنى قولَ الحسنِ. ولَنا، قولُ اللَّهِ تعالى: {وَلَكِنْ يُؤَاخِذُكُمْ بِمَا عَقَّدْتُمُ الْأَيْمَانَ فَكَفَّارَتُهُ إِطْعَامُ عَشَرَةِ مَسَاكِينَ} الآيةَ إلى قولِه: {ذَلِكَ كَفَّارَةُ أَيْمَانِكُمْ إِذَا
(٣٤) سورة البقرة ٢٢٩.(١) فى م: "رجع".(٢) سورة البقرة ٢٢٦.