Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1391 - Rechtsfrage: Er sagte: (Eine Frau mit einem Mukataba-Vertrag ist für den Unterhalt ihres Kindes verantwortlich, nicht der Vater des Kindes, der ebenfalls einen Mukataba-Vertrag hat) · ShamelaTranslate