Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1396 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn ein Mann seine Ehefrau mit einer Scheidung scheidet, bei der er kein Rückkehrrecht hat, so hat sie keinen Anspruch auf Unterkunft und Unterhalt, es sei denn, sie ist schwanger.) · ShamelaTranslate