Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1397 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn eine Frau sich durch Khul' von ihrem Ehemann scheiden lässt und ihn von ihrer Schwangerschaft freispricht, so hat sie keinen Anspruch auf Unterhalt, und auch das Kind nicht, bis sie es abstillt.) · ShamelaTranslate