ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 11 · Seite 411

Übersetzung · DE

Im Falle der Widerspenstigkeit (Nushuz) entfällt der Unterhalt, sobald sie sich aus seiner Kontrolle begibt oder ihm die ihr rechtlich zustehende Zurverfügungstellung verweigert. Dies endet erst mit ihrer Rückkehr in seine Kontrolle und ihrer Zurverfügungstellung für ihn. Dies geschieht jedoch nicht in seiner Abwesenheit. Deshalb gilt: Wenn sie sich anbietet, sich ihm zu übergeben, bevor er die Ehe mit ihr vollzogen hat, während er abwesend ist, hat sie allein durch dieses Angebot keinen Anspruch auf Unterhalt. So verhält es sich auch hier, und Allah weiß es am besten.

Anmerkungen

(10) In B: "wa-man'iha".

Arabisch (Quelle)

وفى النُّشوزِ، سقَطَتِ النفقةُ بخُروجِها عن يَدِه، أو مَنْعِها (١٠) له من التَّمْكِينِ المُسْتَحَقِّ عليها، ولا يزولُ ذلك إلَّا بعَوْدِها إلى يَدِه، وتَمْكِينِه منها، ولا يَحْصُلُ ذلك في غَيْبَتِه، ولذلك لو بذَلَتْ تَسْلِيمَ نَفْسِها قبلَ دُخُولِه بها في حال غَيْبَتِه، لم تَسْتَحِقَّ النَّفقةَ بمُجَرَّدِ البَذْلِ، كذا ههُنا، واللَّه أعلمُ.

Anmerkungen

(١٠) في ب: "ومنعها".

ZurückBand 11 · Seite 411Weiter
Zurück11·411Weiter