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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 11 · Seite 4451416 - Rechtsfrage: Er sagte: (Das Vorsätzliche ist das Schlagen mit einem Eisen, einem großen Holzstück wie einem Zeltpfosten oder einem großen Stein, von dem man üblicherweise annimmt, dass er tötet, oder das wiederholte Schlagen mit einem kleinen Stock oder das Ausführen einer Handlung, die typischerweise zum Tode führt.)

Übersetzung · DE

Die Mehrheit der Gelehrten ist der Ansicht, dass sich das Töten in diese drei Kategorien unterteilt. Dies wurde von Umar und Ali berichtet. Dies vertraten auch ash-Sha'bi, an-Nakha'i, Qatada, Hammad, die Gelehrten des Irak, ath-Thawri, ash-Shafi'i und die Anhänger der Lehrmeinung der Vernunft (Ashab ar-Ra'y). Malik hingegen lehnte das quasi-vorsätzliche Töten (Shibh al-Amd) ab und sagte: "Es gibt im Buche Gottes nur den Vorsatz (Amd) und den Fehler (Khata'). Was das quasi-vorsätzliche Töten betrifft, so wird nach unserer Auffassung nicht danach geurteilt." Er ordnete es der Kategorie des Vorsatzes zu. Es wurde jedoch auch von ihm eine Meinung berichtet, die der der Mehrheit entspricht. Dies ist das Richtige, aufgrund dessen, was Abdullah ibn Amr ibn al-As überlieferte, dass der Gesandte Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) sagte: "Wahrlich, das Blutgeld für das quasi-vorsätzliche Töten, das wie ein Fehler behandelt wird – nämlich das, was mit der Peitsche oder dem Stock geschah –, besteht aus einhundert Kamelen, von denen vierzig trächtig sind." Dies wurde von Abu Dawud überliefert (1). In einer anderen Überlieferung heißt es: "...ein Getöteter aus einem Fehler, der dem Vorsatz gleicht." Dies ist ein ausdrücklicher Text (Nass), der dem Vorzug gebührt, was er erwähnte.

Abu al-Khattab unterteilte es in vier Kategorien und fügte eine vierte hinzu, nämlich das, was wie ein Fehler behandelt wird, etwa wenn sich ein Schlafender auf eine Person wälzt und diese tötet, oder wenn jemand von oben auf jemanden fällt, sowie das Töten durch eine Ursache (Sabab), wie das Graben eines Brunnens oder das Aufstellen eines Messers. Auch das Töten durch jemanden, der nicht zurechnungsfähig ist (ghayr al-mukallaf), wird wie ein Fehler behandelt, auch wenn es vorsätzlich geschah. Dieser Fall, den er erwähnte, gehört nach Ansicht der Mehrheit in die Kategorie des Fehlers, denn der Handelnde beabsichtigte die Tat nicht, oder er beabsichtigte sie zwar, aber er gehört nicht zu denen, deren Absicht rechtlich voll gewertet wird, daher nannten sie es "Fehler" und wandten dessen Urteil darauf an. al-Khiraqi hat dies ausdrücklich bestätigt, als er über das Kind und den Geisteskranken sagte: "Ihr Vorsatz ist als Fehler zu werten."

1416 - Frage: Er sagte: "Der Vorsatz (Amd) ist, wenn er jemanden mit Eisen schlägt, oder mit einem großen Holzscheit wie einer Stange eines Zeltes, oder einem großen Stein, von dem es üblicherweise tödlich ist, wenn man damit schlägt, oder wenn er den Schlag mit einem kleinen Holzscheit wiederholt, oder wenn er ihm eine Handlung antut, bei der üblicherweise durch diese Handlung der Tod eintritt."

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Vorsatz zwei Arten hat:

Anmerkungen

(1) Seine Überlieferungskette wurde bereits bei 6/240 erwähnt. Hinzuzufügen ist: al-Musnad 2/164, 166. (2) In der Handschrift m: "und eine Klinge". (3) Fehlt in m. (4) Fehlt in b. (5) Fehlt im Original.

Arabisch (Quelle)

أكثرُ أهلِ العلمِ يَرَوْنَ القَتْلَ مُنْقَسِمًا إلى هذه الأقْسامِ الثَّلاثةِ، رُوِىَ ذلك عن عمرَ، وعلىٍّ. وبه قال الشَّعْبِىُّ، والنَّخَعِىُّ، وقَتادةُ، وحَمَّادٌ، وأهلُ العِراقِ، والثَّوْرِىُّ، والشافعيُّ، وأصْحابُ الرَّأْىِ. وأَنكَرَ مالكٌ شِبْهَ العَمْدِ، وقال: ليس في كتابِ اللهِ إلَّا العَمْدُ والخَطَأُ، فأمَّا شِبْهُ العَمْدِ، فلا يُعْمَلُ به عندَنا. وجعَله من قِسْمِ العَمْدِ. وحُكِىَ عنه مثلُ قَوْلِ الجماعةِ. وهو الصَّوابُ؛ لما رَوَى عبدُ اللَّه بن عمرِو بن العاصِ, أنَّ رسولَ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: "أَلا إنَّ دِيَةَ الْخَطَإِ شِبْهَ الْعَمْدِ، مَا كَانَ بِالسَّوْطِ والْعَصَا، مِائَةٌ مِنَ الْإِبِلِ، مِنْهَا أَرْبَعُونَ في بُطُونِها أوْلَادُها". روَاه أبو داودَ (١). وفِي لفظٍ: "قَتِيلِ خَطَإِ الْعَمْدِ". وهذا نَصٌّ يُقَدَّمُ على ما ذكَره. وقَسَّمَه أبو الخَطَّابِ أرْبعةَ أقسامٍ، فزاد قِسْمًا رابعًا، وهو ما أُجْرِىَ مُجْرَى الْخَطَإِ، نحو أن يَنْقَلِبَ نائمٌ على شَخْصٍ فيَقْتُلَه, أو يَقَعَ عليه من عُلْوٍ، والقَتْل بالسَّبَبِ، كحَفْرِ البِئْرِ ونَصْبِ (٢) السِّكِّين، وقَتْلِ غيرِ المُكلَّفِ، أُجْرِىَ مُجْرَى (٣) الخَطَإِ وإن كان عَمْدًا. وهذه الصُّورةُ التي ذكَرها عندَ الأَكْثَرِينَ من قِسْمِ الخَطَإِ، فإنَّ صاحِبَها لم يَعْمِدِ الفِعْلَ، أو عَمَدَه وليس هو من أهْلِ القَصْدِ الصَّحِيحِ، فسَمَّوْه (٤) خَطَأً (٥)، فأعْطَوْه حُكْمَه. وقد صَرَّحَ الْخِرَقِىُّ بذلك، فقال في الصَّبِىِّ والمجنونِ: عَمْدُهما خَطَأٌ.

١٤١٦ - مسألة؛ قال: (فَالْعَمْدُ مَا ضَرَبَهُ بِحَدِيدَةٍ، أوْ خشَبَةٍ كَبِيرَةٍ فَوْقَ عَمُودِ الفُسْطَاطِ، أو حَجَرٍ كَبِيرٍ الْغَالِبُ أنْ يَقْتُلَ مِثْلُهُ، أوْ أعَادَ الضَّرْبَ بخَشَبَةٍ صَغِيرَةٍ، أوْ فَعَلَ بِهِ فِعْلًا الْغَالِبُ مِنْ ذلِكَ الْفِعْلِ أنَّه يُتْلِفُ)

وجملةُ ذلك أن العَمْدَ نوعان:

Anmerkungen

(١) تقدم تخريجه، في: ٦/ ٢٤٠. ويضاف إليه: المسند ٢/ ١٦٤، ١٦٦.(٢) في م: "ونصل".(٣) سقط من: م.(٤) سقط من: ب.(٥) سقط من: الأصل.

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