und stirbt, so ist dies ein vorsätzlicher Mord, unabhängig davon, ob er augenblicklich stirbt oder noch eine Weile lebt, denn dies ist die offensichtlichste Art des Erwürgens, die bei den Herrschern gegenüber Dieben und ähnlichen Übeltätern üblich ist. Die zweite Form besteht darin, dass man ihn erwürgt, während er auf dem Boden liegt, sei es mit den Händen, einem Tuch oder einem Seil, oder dass man ihn mit einem Kissen erstickt oder mit etwas anderem, das man auf seinen Mund und seine Nase legt, oder die Hände darauf platziert, woraufhin er stirbt. Wenn man dies so lange tut, wie ein Mensch üblicherweise daran stirbt, und er dann verstirbt, so ist dies ein vorsätzlicher Mord, auf dem die Vergeltung (Qisas) steht. Dies vertraten auch 'Umar ibn 'Abd al-'Aziz, an-Nakha'i und asch-Schafi'i. Wenn man es jedoch über einen Zeitraum tut, in dem ein Mensch üblicherweise nicht stirbt, er aber dennoch stirbt, so handelt es sich um einen fehlerhaften Vorsatz ('amd al-khata'), es sei denn, die Handlung war nach allgemeinem Verständnis so geringfügig, dass ein Tod dadurch nicht zu erwarten war; in diesem Fall begründet es keine Haftung, da es dem bloßen Berühren gleichkommt. Wenn man ihn erwürgt und ihn dann in einem verletzten Zustand zurücklässt, bis er stirbt, so steht darauf die Vergeltung, da er an den Folgen der zugefügten Verletzung starb; er ist somit wie jemand, der an den Folgen einer Wunde stirbt. Wenn er jedoch wieder atmet, sich erholt und dann später stirbt, so gibt es keine Vergeltung, da offensichtlich ist, dass er nicht unmittelbar daran starb, ähnlich wie wenn eine Wunde verheilt und die Person danach stirbt.
Die vierte Kategorie ist, dass man jemanden an einen gefährlichen Ort wirft. Dies hat vier Unterarten: Erstens, dass man ihn von einem steilen Abgrund wie einem Berggipfel oder einer hohen Mauer stürzt, an dem man üblicherweise stirbt, und er dann stirbt; dies ist vorsätzlicher Mord. Zweitens, dass man ihn in ein Feuer wirft oder in Wasser, in dem er ertrinkt, weil er sich nicht retten kann – sei es aufgrund der Masse des Wassers oder des Feuers oder weil er unfähig zur Rettung ist (etwa durch Krankheit, Schwäche, geringes Alter, weil er gefesselt ist, man ihn am Entkommen hindert, er sich in einer Grube befindet, aus der er nicht herauskommt, oder Ähnliches), oder wenn man ihn in einen Brunnen mit Atemmöglichkeit wirft und er daran stirbt, während man sich dessen bewusst war. Dies alles ist vorsätzlicher Mord, da es üblicherweise tötet. Wenn man ihn hingegen in seichtes Wasser wirft, aus dem er sich selbst befreien könnte, er aber freiwillig darin verweilt, bis er stirbt,
ويمُوتُ، فهذا عَمْدٌ، سواءٌ مات في الحالِ، أو بَقِيَ زَمَنًا؛ لأنَّ هذا أَوْحَى (٢٤) أنْواعِ الخَنْقِ، وهو الذي جَرَتِ العادةُ بفِعْلِه من الوُلاةِ في اللُّصُوصِ وأشْباهِهِم من المُفْسِدِينَ. والضَّرْبُ الثانِي، أن يَخْنُقَه وهو علَى الأرْضِ بيَدَيْه، أو مِنْدِيلٍ، أو حَبْلٍ، أو يَغُمَّه بوِسَادةٍ، أو شيءٍ يَضَعُه على فِيهِ وأنْفِه، أو يَضَعَ يَدَيْه عليهما فيَمُوتَ، فهذا إن فَعَلَ به ذلك مُدَّةً يَمُوتُ في مِثْلِها غالِبًا فمات، فهو عَمْدٌ فيه القِصاصُ. وبه قال عمرُ بن عبد العزيزِ، والنَّخَعِيُّ، والشافعيُّ. وإن فَعَلَه في (٢٥) مُدَّةٍ لا يموتُ في مثلِها غالبًا فمات، فهو عَمْدُ الخَطَإِ، إلَّا أن يكونَ ذلك يَسِيرًا في العادةِ (٢٦)، بحيثُ لا يُتَوَهَّمُ الموتُ منه، فلا يُوجِبُ ضمانًا؛ لأنَّه بمَنْزِلةِ لَمْسِه. وإن خَنَقَه، وترَكه مُتأَلِّمًا (٢٧) حتى مات، ففيه القَوَدُ؛ لأنَّه مات من سِرَايةِ جِنايَتِه، فهو كالمَيِّتِ من سِرَايةِ الجُرْحِ، وإن تَنَفّسَ وصَحَّ، ثم مات، فلا قَوَدَ؛ لأنَّ الظَّاهرَ أنَّه لم يَمُتْ منه، فأشْبَهَ ما لو انْدَمَلَ الجُرْحُ ثم مات.
النَّوع الرابع، أن يُلْقِيَه في مَهْلَكةٍ، وذلك على أربعةِ أضْرُبٍ، أحدها؛ أن يُلْقِيَه من شاهِقٍ، كرَأْسِ جَبَلٍ، أو حائطٍ عالٍ، يَهْلِكُ به غالبًا، فيَمُوتَ، فهو عَمْدٌ (٢٨). الثاني، أن يُلْقِيَهُ في نارٍ، أو ماءٍ يُغْرِقُه، ولا يُمْكِنُه التَّخَلُّصُ منه، إمَّا لكَثْرةِ الماءِ والنَّارِ (٢٩)، وإمَّا لعَجْزِه عن التَّخَلُّصِ، لمَرَضٍ، [أو ضَعْفٍ] (٣٠)، أو صِغَرٍ، أو كَوْنِه مَرْبُوطًا، أو مَنَعَه الخُروجَ، أو كَوْنِه في حُفْرةٍ (٣١) لا يَقْدِرُ على الصُّعودِ منها، ونحو هذا، أو ألْقاهُ في بئرٍ ذاتِ نَفَسٍ (٣٢)، فمات به، عالِمًا بذلك، فهذا كله عَمْدٌ؛ لأنَّه يَقْتُلُ غالبًا. وإن ألْقاهُ في ماءٍ يَسِيرٍ، يَقْدِرُ على الخُرُوجِ منه، فلَبِثَ فيه اخْتيارًا حتى مات،