Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1420 - Abhandlung; Er sagte: (Und die zweite Art ist, dass er im Land der Byzantiner jemanden tötet, den er für einen Ungläubigen hält, der aber den Islam angenommen und seinen Islam verborgen hat, bis er in der Lage ist, ins Land des Islam zu entkommen, so obliegt ihm aus seinem Vermögen die Befreiung eines gläubigen Sklaven, ohne Blutgeld; aufgrund der Aussage Gottes des Erhabenen: {Wenn er aber zu einem euch feindlichen Volk gehörte und gläubig war, so die Befreiung eines gläubigen Sklaven}) · ShamelaTranslate