Die Hinzufügung beinhaltet hier die Übertragung des Eigentums an ihn. Wenn die Realität des Eigentums nicht feststeht, bleibt die Hinzufügung ein Zweifel bei der Abwehr (5) der Vergeltung, denn diese wird durch Zweifel abgewehrt. Zudem ist er der Grund für das Entstehen des Kindes, daher sollte es nicht möglich sein, aufgrund dieses Grundes die Vernichtung des Kindes zu erzwingen. Was wir erwähnten, betrifft die allgemeinen Bestimmungen, und der Vater unterscheidet sich von allen anderen Menschen, denn wenn sie durch einen Wurf mit dem Schwert töten würden, wäre die Vergeltung für sie verpflichtend, während beim Vater das Gegenteil der Fall ist.
Abschnitt: Der Großvater ist, auch wenn er in der Abstammung weiter oben steht, wie der Vater in dieser Hinsicht, und dies gilt gleichermaßen für die väterliche oder mütterliche Linie, nach der Meinung der Mehrheit derjenigen, die die Vergeltung für den Vater ablehnen. Al-Hasan ibn Hayy sagte hingegen: Er wird für ihn getötet. Unsere Begründung ist, dass er ein Vater ist und somit unter die Allgemeinheit des Textes fällt; ferner ist dies ein Urteil, das sich auf die Abstammung bezieht, daher sind nahe und ferne Verwandte gleichgestellt, wie im Falle der Verwandtschaft, die ein Heiratsverbot begründet (Mahramiyya), oder der Freilassung (Itq), wenn er jemanden besitzt. Der Großvater mütterlicherseits ist wie der Großvater väterlicherseits (6), denn der Sohn der Tochter wird als Sohn bezeichnet; der Prophet, Gottes Segen und Friede seien auf ihm, sagte [über al-Hasan] (7): "Dieser mein Sohn ist ein Herr" (8).
1426 - Frage: Er sagte: (Die Mutter ist in dieser Hinsicht wie der Vater).
Dies ist die korrekte Ansicht innerhalb der Rechtsschule, und danach wird bei denjenigen gehandelt, die die Vergeltung für den Vater ablehnen. Von Ahmad, möge Gott ihm gnädig sein, wurde jedoch etwas überliefert, das darauf hindeutet, dass die Vergeltung bei der Mutter nicht entfällt, denn Muhanna überlieferte von ihm bezüglich einer Umm al-Walad (Sklavin, die ein Kind von ihrem Herrn hat), die ihren Herrn vorsätzlich tötete: Sie wird getötet. Er wurde gefragt: Wer tötet sie? Er sagte: Ihr Sohn. Dies deutet auf die Verpflichtung der Vergeltung gegen die Mutter bei der Tötung ihres Kindes hin. Abu Bakr leitete daraus zwei Überlieferungen ab; eine davon besagt, dass die Mutter für ihr Kind getötet wird, da sie keine Vormundschaft (Wilaya) über ihn hat, daher wird sie für ihn getötet, wie ein Bruder. Die korrekte Ansicht ist die erste, aufgrund der Aussage des Propheten, Gottes Segen und Friede seien auf ihm: "Ein Vater wird nicht für sein Kind getötet" (1). Zudem ist sie einer der beiden Elternteile, daher ähnelt sie dem Vater; darüber hinaus hat sie ein noch größeres Anrecht auf Güte, weshalb sie erst recht von der Vergeltung ausgenommen sein sollte. Die Vormundschaft ist hierbei nicht entscheidend; dies beweist der Entfall der Vergeltung für den Vater bei der Tötung eines Erwachsenen, über den er keine Vormundschaft (2) hat, und beim Großvater, der ebenfalls keine Vormundschaft hat, sowie beim Vater, der einen anderen Glauben hat oder unfrei ist. Die Großmutter, auch wenn sie weiter oben steht, ist in dieser Hinsicht wie die Mutter, gleichermaßen von väterlicher oder mütterlicher Seite, aus dem Grund, den wir beim Großvater erwähnt haben.
(5) In B: "Radd" (Ablehnung). (6) In M: "Der Großvater väterlicherseits ist wie der Großvater mütterlicherseits". (7) Fehlt in B. (8) Die Quellenangabe hierzu erfolgte bereits in: 4/98. (1) Die Quellenangabe hierzu erfolgte bereits auf Seite 483.
الإِضافةِ تَمْلِيكُه إيَّاه، فإذا لم تَثْبُتْ حقيقةُ المِلْكِيَّة، بَقِيَتِ الإضافةُ شُبْهةً في دَرْءِ (٥) القِصاصِ؛ لأنَّه يُدْرَأُ بالشُّبُهاتِ، ولأنَّه سَبَبُ إيجادِه، فلا يَنْبَغِى أن يتَسَلّطَ بسَبَبه على إعْدامِه. وما ذكرْناه يَخُصُّ العُمُوماتِ، ويُفارِقُ الأبُ سائرَ الناسِ، فإنَّهم لو قَتَلُوا بالحَذْفِ بالسَّيْفِ، وَجَبَ عليهم القِصاصُ، والأبُ بخلافِه.
فصل: والجَدُّ وإن عَلَا كالأبِ في هذا، وسواءٌ كان من قِبَلِ الأبِ أو من قِبَلِ الأُمِّ، في قولِ أكثرِ مُسْقِطِي القِصاصِ عن الأبِ. وقال الحسنُ بنُ حَيّ: يُقْتَلُ به. ولَنا، أنَّه والدٌ، فيَدْخُلُ في عُمومِ النَّصِّ؛ ولأنَّ ذلك حُكْمٌ يتَعَلَّقُ بالوِلادةِ، فاسْتَوى فيه القريبُ والبعيدُ، كالمَحْرَمِيَّةِ، والعِتْقِ إذا مَلَكَه، والجَدُّ من قِبَلِ [الأُمِّ كالجَدِّ من قبل الأبِ] (٦)؛ لأنَّ ابْنَ البِنْتِ يُسَمَّى ابْنًا، قال النَّبِيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-[في الحَسَنِ] (٧): "إنَّ ابْنِي هذَا سَيِّدٌ" (٨).
١٤٢٦ - مسألة؛ قال: (والأُمُّ فِي ذلِكَ كَالْأَبِ)
هذا الصحيحُ من المذهبِ، وعليه العَمَلُ عند مُسْقِطِي الْقِصاصِ عن الأبِ. ورُوِيَ عن أحمدَ، رحمه اللهُ، ما يدلُّ على أنَّه لا يَسْقُطُ عن الأُمِّ، فإنَّ مُهَنَّا نقَل عنه، في أُمِّ ولدٍ قَتَلَتْ سَيِّدَها عَمْدًا: تُقْتَلُ. قال: مَنْ يَقْتُلُها؟ قال: وَلَدُها. وهذا يدلُّ على إيجابِ الْقِصاصِ على الأُمِّ بقَتْلِ وَلَدِها. وخَرّجَها أبو بكرٍ على رِوَايتَيْن؛ إحداهما، أنَّ الأُمَّ تُقْتَلُ بوَلدِها؛ لأنَّه لا وِلايةَ لها عليه، فتُقْتَلُ به، كالأخِ. والصَّحِيحُ الأوَّلُ؛ لقَوْلِ النّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "لا يُقْتَلُ والدٌ بوَلَدِه" (١). ولأنَّها أحدُ الوالِدَيْنِ، فأشْبَهتِ الأبَ، ولأنَّها أَوْلَى بالبِرِّ، فكانتْ أوْلَى بنَفْيِ القِصاصِ عنها، والوِلايةُ غيرُ مُعْتَبرةٍ؛ بدليلِ انْتِفاءِ
(٥) في ب: "رد".(٦) في م: "الأب كالجد من قبل الأم".(٧) سقط من: ب.(٨) تقدم تخريجه، في: ٤/ ٩٨.(١) تقدم تخريجه، في صفحة ٤٨٣.