Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1305 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn er [einmal] scheidet und sie zurücknimmt, während von der Frist des Ila’ noch mehr als vier Monate verbleiben, so ist die Rechtslage die gleiche, wie wir sie im ersten Fall bestimmt haben) · ShamelaTranslate