grundlos ist, und sollte sie einen Ursprung haben, so sind sie widersprüchlich und weisen sich gegenseitig ab, weshalb man sie verwerfen und nach den klaren, feststehenden Texten sowie dem Konsens (Ijma'), dem nicht widersprochen werden darf, handeln muss.
1428 - Problem; er sagte: (Und eine Gruppe wird für einen Einzelnen getötet).
Die Zusammenfassung ist: Wenn eine Gruppe einen Einzelnen tötet, trifft jeden von ihnen die Vergeltung, sofern jeder (1) von ihnen, wenn er allein gehandelt hätte, die Vergeltung hätte tragen müssen. Dies wurde von Umar, Ali, al-Mughira ibn Schu'ba und Ibn Abbas überliefert. Dies ist auch die Ansicht von Sa'id ibn al-Musayyab, al-Hasan, Abu Salama, 'Ata' und Qatada. Es ist die Rechtsschule von Malik, ath-Thawri, al-Awza'i, asch-Schafi'i, Ishaq, Abu Thawr und den Anhängern der Vernunftlehre (Ahl ar-Ra'y). [Es wurde von] (2) Ahmad eine weitere Überlieferung berichtet, dass sie nicht für ihn getötet werden und ihnen das Blutgeld obliegt. Dies ist die Ansicht von Ibn az-Zubayr, az-Zuhri, Ibn Sirin, Habib ibn Abi Thabit, Abd al-Malik, Rabi'a, Dawud und Ibn al-Mundhir. Ibn Abi Musa überlieferte dies von Ibn Abbas. Es wurde von Mu'adh ibn Jabal, Ibn az-Zubayr, Ibn Sirin und az-Zuhri überliefert, dass nur einer von ihnen getötet wird und von den Übrigen ihre Anteile am Blutgeld genommen werden, weil jeder von ihnen dem Getöteten gleichwertig ist, und man kann nicht mehrere Stellvertreter als Ersatz für einen Einzigen vollstrecken, so wie auch nicht mehrere Blutgelder für einen einzigen Getöteten fällig werden. Zudem sagte Allah, der Erhabene: {Der Freie für den Freien} (3). Und Er sagte: {Und Wir haben ihnen darin vorgeschrieben: Leben um Leben} (4). Das Erfordernis dessen ist, dass für ein Leben nicht mehr als ein Leben genommen werden darf. Zudem hindert ein Unterschied in den Eigenschaften (an der Vergeltung), was dadurch bewiesen wird, dass ein Freier nicht für einen Sklaven hingerichtet wird; ein Unterschied in der Anzahl ist dies erst recht. Ibn al-Mundhir sagte: "Es gibt kein Argument für denjenigen, der die Tötung einer Gruppe für einen Einzelnen zur Pflicht macht." Unsere Gegenargumentation ist der Konsens der Gefährten – Allahs Wohlgefallen auf ihnen –; Sa'id ibn al-Musayyab überlieferte, dass Umar ibn al-Khattab sieben Männer aus Sana'a töten ließ, die einen Mann getötet hatten,
(1) Fehlt im Original, in B. (2) Im Original, in B: "wa 'an". (3) Sure al-Baqara 178. (4) Sure al-Ma'ida 45.
أصْلًا، وإن كان له أصلٌ فهما مُتعارِضانِ مُتَدافِعانِ، يجبُ اطِّرَاحُهُما، والعملُ بالنُّصوصِ الواضِحَةِ الثَّابتةِ، والإِجماعِ الذي لا تجوزُ مُخالَفَتُه.
١٤٢٨ - مسألة؛ قال: (ويُقْتَلُ الجَماعةُ بالواحدِ)
وجملتُه أنَّ الجماعةَ إذا قَتَلُوا واحدًا، فعلى كلِّ واحدٍ منهم القِصاصُ، إذا كان كلُّ (١) واحدٍ منهم لو انْفَرَدَ بفِعْلِه وَجَبَ عليه القِصاصُ. رُوِيَ ذلك عن عمرَ، وعليٍّ، والمُغِيرةِ بنِ شُعْبةَ، وابنِ عباسٍ. وبه قال سعيدُ بن المُسَيَّبِ، والحسنُ، وأبو سَلَمةَ، وعطاءٌ، وقَتادةُ. وهو مذهبُ مالكٍ، والثَّوْرِيِّ، والأوْزَاعِيِّ، والشافعيِّ، وإسحاقَ، وأبي ثَوْرٍ وأصْحابِ الرَّأْيِ. [وحُكِيَ عن] (٢) أحمدَ رِوايةٌ أُخْرَى، لا يُقْتَلُونَ به، وتجِبُ عليهم الدِّيَةُ. وهذا قولُ ابن الزُّبَيْرِ، والزُّهْريِّ، وابنِ سِيرِينَ، وحَبِيبِ بن أبي ثابتٍ، وعبدِ الملك، ورَبِيعةَ، وداودَ، وابنِ المُنْذِرِ. وحكاه ابن أبي مُوسَى عن ابنِ عبَّاسٍ. ورُوِيَ عن مُعاذِ بن جَبَلٍ، وابن الزُّبَيْرِ، وابن سِيرِينَ، والزُّهْرِيِّ، أنَّه يُقْتَلُ منهم واحدٌ، ويُؤْخَذُ من الباقين حِصَصُهُم من الدِّيَةِ؛ لأنَّ كلَّ واحدٍ منهم مُكافِئٌ له، فلا تُسْتَوْفَى أبْدالٌ بمُبْدَلٍ واحدٍ، كما لا تجبُ دِياتٌ لمقْتولٍ واحدٍ، ولأنَّ اللَّه تعالى قال: {الْحُرُّ بِالْحُرِّ} (٣). وقال: {وَكَتَبْنَا عَلَيْهِمْ فِيهَا أَنَّ النَّفْسَ بِالنَّفْسِ} (٤). فمُقْتَضاه أنَّه لا يُؤْخَذُ بالنَّفْسِ أكثرُ من نَفْسٍ واحدةٍ، ولأنَّ التَّفاوُتَ في الأوْصافِ يَمْنَعُ، بدليلِ أنَّ الحُرَّ لا يُؤْخَذُ بالعَبْدِ، والتَّفاوُتُ في العَدَدِ أَوْلَى. قال ابنُ المُنْذِرِ: لا حُجَّةَ مع مَنْ أوْجَبَ قَتْلَ جماعةٍ بواحدٍ. ولَنا، إجْماعُ الصَّحابةِ، رَضِيَ اللهُ عنهم، رَوَى سعيدُ بن المُسَيَّبِ، أنَّ عمرَ بنَ الخَطَّابِ، قَتَلَ سَبْعةً من أهلِ صَنْعاءَ قَتَلُوا رَجُلًا،
(١) سقط من: الأصل، ب.(٢) في الأصل، ب: "وعن".(٣) سورة البقرة ١٧٨.(٤) سورة المائدة ٤٥.