Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1431 – Rechtsproblem: Er sagte: (Und wenn ein Kind, ein Geistesgestörter und ein Erwachsener an einem Mord beteiligt sind, wird keiner von ihnen getötet. Der Erwachsene haftet für ein Drittel des Blutgeldes aus seinem eigenen Vermögen, und die 'Aqilah des Kindes und des Geistesgestörten haften jeweils für ein Drittel des Blutgeldes und die Freilassung von zwei Sklaven aus ihrem jeweiligen Vermögen; [da ihre vorsätzliche Tat rechtlich als ein Fehler gilt]) · ShamelaTranslate