Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1431 - Abhandlung; Er sagte: (Und wenn ein Kind, ein Verrückter und ein Erwachsener gemeinsam an einem Mord beteiligt sind, wird keiner von ihnen getötet, und der Zurechnungsfähige schuldet ein Drittel des Blutgeldes aus seinem Vermögen, und die ʿĀqila sowohl des Kindes als auch des Verrückten schuldet ein Drittel des Blutgeldes, und die Befreiung von zwei Sklaven aus ihren Vermögen; [weil ihre Absicht als Versehen gilt]) · ShamelaTranslate