..., da sie nicht als Ersatz für die Person dient – weshalb sie auch nicht variiert – sondern als Sühne für die Tat und zur Auslöschung ihrer Wirkung verpflichtet, weshalb ihre vollständige Erfüllung wie bei der Vergeltung geboten ist.
1432 - Fragestellung; Er sagte: (Der Mann wird für die Frau getötet, und die Frau für den Mann.)
Dies ist die Auffassung der Allgemeinheit der Gelehrten; darunter al-Nakha'i, al-Sha'bi, al-Zuhri, Umar ibn Abd al-Aziz, Malik, die Gelehrten von Medina, al-Shafi'i, Ishaq, die Anhänger der Rechtsansicht [Ahl al-Ra'y] und andere. Es wurde von Ali, möge Gott mit ihm zufrieden sein, überliefert, dass er sagte: „Der Mann wird für die Frau getötet, und ihren Schutzbefohlenen [Awliya'] wird die Hälfte des Blutgeldes ausgehändigt.“ Dies überlieferte Sa'id (1). Ähnliches wurde auch von Ahmad berichtet. Dies wurde ebenso von al-Hasan und Ata' erzählt. Von ihnen beiden wurde jedoch auch das Gleiche wie von der Gruppe berichtet. Möglicherweise stützen sich diejenigen, die die zweite Auffassung vertreten, auf die Aussage von Ali, möge Gott mit ihm zufrieden sein, und darauf, dass ihre Zurechnungsfähigkeit [Aql] die Hälfte seiner Zurechnungsfähigkeit beträgt; wenn er also für sie getötet wird, bleibt ihm ein Rest, der von demjenigen eingefordert wurde, der ihn getötet hat. Unser Argument ist das Wort Gottes: {Die Seele für die Seele} (2), und Seine Aussage: {Der Freie für den Freien} (3), zusammen mit der Allgemeinheit der übrigen Texte. Es ist erwiesen, dass der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – einen Juden tötete, der den Kopf eines Mädchens von den Ansar zwischen zwei Steinen zerquetscht hatte (4). Abu Bakr ibn Muhammad ibn Amr ibn Hazm überlieferte von seinem Vater, von seinem Großvater, dass der Gesandte Gottes – Friede und Segen seien auf ihm – an die Menschen im Jemen ein Schreiben richtete, das die Pflichtabgaben [Fara'id] und die Altersstufen der Tiere enthielt, sowie den Hinweis, dass der Mann für die Frau getötet wird (5). Dies ist ein bei den Gelehrten bekanntes Schreiben, das bei ihnen auf Akzeptanz gestoßen ist. Zudem handelt es sich um zwei Personen, bei denen jeder für die Verleumdung des anderen mit der Strafe belegt wird, daher wird auch jeder von ihnen für den anderen getötet,
(12) In B: "so wurde sie verpflichtend". (1) Ibn Jarir brachte es hervor in: Tafsir Surah al-Baqarah, Vers 178. Tafsir al-Tabari 2/105. (2) Surah al-Ma'idah 45. (3) Surah al-Baqarah 178. (4) Die Quellenangabe dazu erfolgte bereits auf Seite 448. (5) Al-Nasa'i brachte es hervor in: Kapitel zur Erwähnung des Hadith von Amr ibn Hazm über die Blutgelder [‘Uqul], aus dem Buch al-Qasamah. Al-Mujtaba 8/51, 52. Und al-Darimi in: Kapitel zur Vergeltung [Qawad] zwischen Männern und Frauen, aus dem Buch al-Diyat. Sunan al-Darimi 2/189, 190. Und al-Hakim in: Buch der Zakah. Al-Mustadrak 1/395-397. Und al-Baihaqi in: Kapitel zur Tötung des Mannes für die Frau, aus dem Buch al-Jinayat. Al-Sunan al-Kubra 8/28. (6) So in den Manuskripten.