Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1434 - Abhandlung; Er sagte: (Und wenn sie ihn töten, und der eine handelt versehentlich und der andere vorsätzlich, so gibt es für keinen von beiden Wiedervergeltung, und der Vorsätzliche schuldet die Hälfte des Blutgeldes aus seinem Vermögen, und die ʿĀqila des Versehentlichen schuldet die Hälfte davon, und er schuldet aus seinem Vermögen die Befreiung eines gläubigen Sklaven) · ShamelaTranslate