Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1307 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn er einen Ila’-Eid gegen sie leistete und keinen Beischlaf mit ihr hatte, bis er sie scheidete, und ihre Wartezeit [Idda] von ihm verstrichen war; dann heiratete er sie erneut, und von der Ila’-Frist verblieben mehr als vier Monate, so muss er die Frist einhalten, wie ich es beschrieben habe) · ShamelaTranslate