Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1308 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er einen Ehebruch-Schwur [īlāʾ] gegenüber ihr leistete und sie sich uneinig darüber waren, ob die vier Monate verstrichen sind, so gilt seine Aussage dahingehend, dass sie nicht verstrichen sind, sofern er einen Eidschwur leistet) · ShamelaTranslate