Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1443 - Rechtsfrage: Er sagte: (Für die Ma'mūma [Kopfverletzung, die bis zur Gehirnhaut reicht] und für die Jā'ifa [Bauchwunde, die bis in die Körperhöhle reicht] gibt es keine Vergeltung) · ShamelaTranslate